- Anerkennung einer Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel
- Nicht amtliche Versuchseinrichtungen, die von einem privaten oder öffentlichen Träger betrieben oder eingerichtet werden, können auf Antrag amtlich anerkannt werden.
- Antragstellung schriftlich
- Vorliegen der Voraussetzungen für eine Anerkennung ist durch Beifügen geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
- Anschließend wird die Versuchseinrichtung geprüft und die Ergebnisse werden protokolliert.
- Gegebenenfalls werden Auflagen erteilt oder Unterlagen nachträglich gefordert.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine Anerkennung für 5 Jahre erteilt.
- Der Versuchseinrichtung wird eine Anerkennungsbescheinigung ausgestellt.
- zuständig: die für die amtliche Anerkennung zuständige Behörde
- zuständig für M-V: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
- Responsible for M-V: State Office for Agriculture, Food Safety and Fisheries M-V
- Odpowiedzialny za M-V: Państwowy Urząd ds. Rolnictwa, Bezpieczeństwa Żywności i Rybołówstwa M-V
Wenn Sie eine nicht amtliche Versuchseinrichtung, die von einem privaten oder öffentlichen Träger betrieben oder eingerichtet wird, amtlich anerkennen lassen möchten, können Sie dies per Antrag tun.
Volltext
Eine Versuchseinrichtung ist eine amtliche oder amtlich anerkannte Einrichtung mit organisatorisch selbständiger, eigener sachlicher und personeller Ausstattung zum Zweck der Durchführung von Versuchen zur Ermittlung der Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln. Versuchseinrichtungen, die von einem privaten oder öffentlichen Träger betrieben oder eingerichtet werden, können auf Antrag amtlich anerkannt werden.
The application for official recognition must be submitted in writing. The existence of the requirements for recognition must be proven by enclosing suitable documents.
Der Antrag auf amtliche Anerkennung ist schriftlich zu stellen. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Anerkennung ist durch Beifügen geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
Wniosek o oficjalne uznanie musi zostać złożony w formie pisemnej. Spełnienie wymogów uznania musi zostać udowodnione poprzez załączenie odpowiednich dokumentów.
Voraussetzungen
Die Anerkennung wird Ihnen erteilt, wenn
- eine ständige Versuchsleiterin oder ein ständiger Versuchsleiter beschäftigt ist, die oder der über ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium im Bereich der Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaft oder vergleichbarer Wissenschaften verfügt und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Durchführung entsprechender Versuche hat,
- eine geeignete Stellvertreterin oder Stellvertreter für die Versuchsleiterin beziehungsweise den Versuchsleiter benannt ist,
- eine ausreichende Anzahl qualifizierter Mitarbeitender beschäftigt ist,
-
für eine ordnungsgemäße Versuchsdurchführung geeignete
- Räumlichkeiten in ausreichender Anzahl,
- Labor- und Freilandausrüstungen,
- Versuchsflächen in ausreichendem Umfang und
- soweit erforderlich, Gewächshäuser und Klimakammern zur Verfügung stehen,
- die zu verwendenden Prüfrichtlinien dem Personal bekannt sind und zur Verfügung stehen,
- eine Liste der laufenden und abgeschlossenen Versuche für Zulassungszwecke geführt wird und
- alle im Rahmen der Versuchsdurchführung erfolgten Aufzeichnungen aufbewahrt werden.
Verfahrensablauf
Sie können einen formlosen Antrag schriftlich unter Beifügung aller Unterlagen stellen.
- Aus den beigefügten Unterlagen muss hervorgehen, dass Sie alle genannten Voraussetzungen erfüllen.
- Im Anschluss wird die Versuchseinrichtung geprüft und die Ergebnisse protokolliert.
- Gegebenenfalls werden Ihnen Auflagen erteilt oder Unterlagen nachträglich von Ihnen gefordert.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine Anerkennung für fünf Jahre erteilt. Der Versuchseinrichtung wird eine Anerkennungsbescheinigung ausgestellt.
Formulare
- Antrag ist nicht formgebunden
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen notwendig: nein
zuständige Stelle
Rolnictwa, Bezpieczeństwa Żywności i Rybołówstwa M-V
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
State Office for Agriculture, Food Safety and Fisheries M-V
Ansprechpunkt
Rolnictwa, Bezpieczeństwa Żywności i Rybołówstwa M-V
Służba Ochrony Roślin / Departament 400
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung Pflanzenschutzdienst / Dezernat 400
State Office for Agriculture, Food Safety and Fisheries M-V
Plant Protection Service / Department 400