Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen- Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
- jede Person mit deutscher Staatsbürgerschaft kann einen Personalausweis erhalten, auch Kinder unter 16 Jahren
- Antragstellung persönlich vor Ort durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigen
- beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind
- beide sorgeberechtigten Elternteile müssen bei der Antragstellung anwesend sein
- können nicht beide Elternteile anwesend sein, kann sich ein sorgeberechtigtes Elternteil per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen
- Kinder oder Jugendliche, für die der Antrag gestellt wird, müssen anwesend sein
-
Kosten:
- 22,80 EUR für den Personalausweis
- 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
- 13,00 EUR Zuschlag außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
- 30,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Bearbeitungsdauer: in der Regel 2 Wochen
- Gültigkeitsdauer: 6 Jahre
-
zuständig:
- Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz
- jede andere Personalausweisbehörde
Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.
Volltext
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt auch für Kinder ab Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.
Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.
Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Durch eine Änderung Ihrer Anschrift wird Ihr Personalausweis nicht ungültig.
Ab dem 02.08.2021 wurde das EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises für neu ausgestellte Personalausweise eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo werden deshalb aber nicht ungültig.
Ihren Personalausweis können Sie in der Regel als elektronischen Identitätsnachweis nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz oder online über den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst freischalten lassen.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.
-
Altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
- alter Personalausweis,
- alter Reisepass oder
- alter Kinderreisepass
-
wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
- Geburtsurkunde
- gegebenenfalls Geburtsurkunde, in Abhängigkeit von den lokalen Regelungen der Behörde
-
bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
- Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
-
bei nur einer erziehungsberechtigten Person:
- Sorgerechtsnachweis
-
Passfoto, das
- aktuell und
- biometrisch ist (für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen laut Fotomustertafel)
Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert.
Das Lichtbild kann bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) erstellt werden, die es der Personalausweisbehörde in einer Cloud zum Abruf zur Verfügung stellen.
Alternativ können digitale Lichtbilder in der Regel auch in der Personalausweisbehörde aufgenommen werden. Informieren Sie sich vor Ihrem Termin, ob die Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in der Behörde zur Verfügung steht.
Mitgebrachte ausgedruckte Passbilder oder selbst angefertigte digitale Passbilder können nicht (mehr) verarbeitet werden.
Od 1 maja 2025 r. w procesie składania wniosków akceptowane będą wyłącznie cyfrowo utworzone fotografie biometryczne.
Zdjęcie może zostać wykonane przez zewnętrznych usługodawców (np. fotografów), którzy udostępnią je organowi wydającemu dowody osobiste w chmurze w celu pobrania.
Alternatywnie, zdjęcia cyfrowe można zazwyczaj wykonać również w urzędzie ds. dowodów osobistych. Dowiedz się przed wizytą, czy zdjęcie może zostać wykonane w urzędzie.
Wydrukowane zdjęcia paszportowe, które przyniosłeś ze sobą lub cyfrowe zdjęcia paszportowe, które zrobiłeś samodzielnie, nie mogą (lub nie mogą już) być przetwarzane.
From May 1, 2025, only digitally created biometric photographs will be accepted in the application process.
The photo can be taken by external service providers (e.g. photographers) who make it available to the ID card authority in a cloud for retrieval.
Alternatively, digital photos can usually also be taken at the ID card authority. Find out before your appointment whether the photo can be taken at the authority.
Printed passport photos you have brought with you or digital passport photos you have taken yourself cannot (or can no longer) be processed.
Voraussetzungen
Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
- in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Verfahrensablauf
Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:
- Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
- Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
- Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
- Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
zuständige Stelle
Infolinia serwisowa dla dowodu osobistego i funkcji identyfikacji online
Telefon +49 301 86812-3333
E-mail eID_buergerkommunikation@bmi.bund.de
Formularz kontaktowy WWW do komunikacji obywatelskiej na portalu dowodów osobistych
Godziny otwarcia Poniedziałek 08:00 - 17:00
Wtorek 08:00 - 17:00
Środa 08:00 - 17:00
Czwartek 08:00 - 17:00
Piątek 08:00 - 15:00 Opłata: 0,039 EUR za minutę z niemieckiego telefonu stacjonarnego, maksymalnie 0,42 EUR za minutę z niemieckiego telefonu komórkowego.
Inne informacje Opłata: 0,39 EUR
za minutę z niemieckiego telefonu stacjonarnego, maksymalnie 0,42 EUR za minutę z niemieckiego telefonu komórkowego.
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 301 86812-3333
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WWW Kontaktformular der Bürgerkommunikation auf dem Personalausweisportal
Öffnungszeiten Montag 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr Gebührenpflichtig: 0,039 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR pro Minute aus dem deutschen Mobilfunk.
Sonstige Angaben Gebührenpflichtig: 0,39 EUR
pro Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR pro Minute aus dem deutschen Mobilfunk
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Phone +49 301 86812-3333
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Opening hours Monday 08:00 - 17:00
Tuesday 08:00 - 17:00
Wednesday 08:00 - 17:00
Thursday 08:00 - 17:00
Friday 08:00 - 15:00 Chargeable: EUR 0.039 per minute from a German landline, maximum EUR 0.42 per minute from a German mobile network.
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