Parkplatzabsperrung für Umzüge beantragen

- Parkplatzabsperrung für Umzüge beantragen

- Genehmigung zur Einrichtung einer mobilen Halteverbotszone

- Verkehrsschilder müssen durch Beschilderungsfirma aufgestellt werden

- Zuständige Stelle: Amt / Kommune

Das Einrichten eines mobilen Halteverbots für Ihren Umzug muss genehmigt werden.

Volltext

Für Ihren Umzug müssen Sie die Einrichtung eines mobilen Halteverbotes beantragen.

Die erforderlichen Halteverbotszeichen mit den entsprechenden Zusatzzeichen müssen vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Details zur Einrichtung der Halteverbotszone und zur Beschilderung werden durch die jeweilige Kommune festgelegt.    

Handlungsgrundlage(n)

§ 45 Abs. 1 StVO

zuständige Stelle

  • Ämter
  • Amtsfreie Gemeinden
  • Kreisfreie Städte

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Straßenverkehr

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19092 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: 03871 722-3310 (Frau Sternberg (FGL))

E-Mail: johanna.sternberg@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr