Teaser
Das Einrichten eines mobilen Halteverbots für Ihren Umzug muss genehmigt werden.
Volltext
Für Ihren Umzug müssen Sie die Einrichtung eines mobilen Halteverbotes beantragen.
Die erforderlichen Halteverbotszeichen mit den entsprechenden Zusatzzeichen müssen vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Details zur Einrichtung der Halteverbotszone und zur Beschilderung werden durch die jeweilige Kommune festgelegt.
Rechtsgrundlage(n)
§ 45 Abs. 1 StVO
Urheber
eGo M-V
Fachlich freigegeben durch
eGo M-V
Fachlich freigegeben am
15.12.2022
Zuständige Stelle
- Ämter
- Amtsfreie Gemeinden
- Kreisfreie Städte