- Prinzipiell sind alle Apotheken zur Teilnahme am Notdienst verpflichtet, um 24 Stunden und 7 Tage die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimittel sicher zu stellen.
- Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern ist in M-V die zuständige Stelle für die Organisation dieser Dienstbereitschaft.
Sie benötigen Arzneimittel außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, zum Beispiel nachts oder an Sonn- und Feiertagen? Dann wenden Sie sich bitte an den Apothekennotdienst.
Volltext
Oft werden Arzneimittel außerhalb der üblichen Geschäftszeiten benötigt, zum Beispiel nachts oder an Sonn- und Feiertagen. Prinzipiell sind alle Apotheken zur Teilnahme am Notdienst verpflichtet, um 24 Stunden und 7 Tage die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimittel sicher zu stellen. Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern stellt einen Infoservice zum Auffinden der dienstbereiten Apotheken zur Verfügung. Sie können auch über die kostenlose* Hotline 0800-00 22833 die nächst gelegene, notdiensthabende Apotheke erfragen. Die notdienstbereiten Apotheken werden zusätzlich in der lokalen Presse veröffentlicht.
*nur aus dem deutschen Festnetz
Falls Sie von Ihrem Arzt ein Rezept erhalten haben, denken Sie bitte daran es mitzunehmen.
Ansonsten benötigen Sie keine weiteren Unterlagen.
zuständige Stelle
Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern
Bemerkungen
OZG-Programm, Umschlüsselung erfolgt später