Niedrigschwellige Angebote im Pflegebereich anerkennen lassen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Niedrigschwellige Angebote im Pflegebereich anerkennen lassen
  • Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote sind Angebote für Pflegebedürftige mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung, die häuslich gepflegt und unterstützt werden
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag werden nach Landesrecht anerkannt,
  • Grundlage ist hierfür die jeweilige landesrechtliche Verordnung,
  • die landesrechtliche Verordnung hat spezifische Voraussetzungen für die Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag,
  • Ansprechpartner*innen differiert nach Bundesland

Wer niedrigschwellige Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige anbieten möchte, muss diese zunächst anerkennen lassen. Die Antragstellung für die Anerkennung von Angeboten nach § 45a SGB XI erfolgt individuell in dem Bundesland in dem das Angebot erbracht wird.

Volltext

Niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung im Alltag (Betreuungs- und Entlastungsangebote) sind Angebote nach § 45a Abs. 1 SGB XI, in denen Helfer/-innen unter fachlicher Anleitung

  •  die Betreuung der Anspruchsberechtigten in Gruppen oder einzeln im häuslichen Bereich übernehmen,
  •   die Anspruchsberechtigten im Haushalt – insbesondere bei der hauswirtschaftlichen Versorgung – unterstützen,
  •  die Anspruchsberechtigten bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags begleiten,
  •  die Anspruchsberechtigten bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen unterstützen,
  •  Angehörige oder vergleichbar nahestehende Personen in ihrer Eigenschaft als Pflegende entlasten und beratend unterstützen.

Wenn Sie ein Unterstützungsangebot im Alltag anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine landesrechtliche Anerkennung.
Jedes Bundesland hat eine zuständige Behörde, die für das Anerkennungsverfahren zuständig ist.

Nähere Hinweise finden Sie auf der entsprechenden Homepage der Bundesländer.

Die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind länderspezifisch geregelt.

Handlungsgrundlage(n)

Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrages (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung:

  • die Liste der erforderlichen Unterlagen differiert von Bundesland zu Bundesland

Voraussetzungen

Die entsprechenden Voraussetzungen müssen Sie bei der zuständigen Landesbehörde erfragen.

Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf ist vom jeweiligen Bundesland abhängig.

Formulare

Benötigte Formulare erfragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Behörde.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage beim Verwaltungsgericht

zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern