Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen beantragen

Volltext

Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen (staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen oder vergleichbare Ausbildungseinrichtungen) können nach zwei Jahren eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
  • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
  • Nachweis, dass Sie seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
  • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
  • Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
  • Nachweis des deutschen Hochschulabschlusses
  • Nachweis des angemessenen Arbeitsplatzes.

Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen erforderlich sind.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

  • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
  • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
  • Sie haben 24 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
  • Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
  • Sie besitzen seit zwei Jahren einen der folgenden Aufenthaltstitel:
    • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung
    • Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
    • Blaue Karte EU
    • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
  • Sie haben einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

113 Euro

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie Inhaber einer "Blaue Karte EU" sind und Ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben, können Sie nach 33 Monaten hochqualifizierter Beschäftigung eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Sie müssen außerdem einfache Deutschkenntnisse sowie Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen. Die 33-Monats-Frist verkürzt sich auf 21 Monate, wenn Sie Sprachkenntnisse der Stufe B 1 nachweisen. Nähere Informationen finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung - beantragen".

Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen ihres Niederlassungsrechts eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Dasselbe gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

19.09.2016

Zuständige Stelle

An die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten (je nach Wohnort die Landrätin oder der Landrat des Landkreises beziehungsweise die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt).

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

FG Ausländerbehörde


19092 Putlitzer Straße 25
19370

Telefon: 03871 722-3012 (Herr Baumbach (FGL))

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr

Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Carina Schönberg
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Telefon: 03871 722-3037
Raum: C118 (LWL)
Frau Jennifer Schulz
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Telefon: 03871 722-3038
Raum: C117 (LWL)
Herrn Thomas Pietz
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Telefon: 03871 722-3019
Raum: C114 (LWL)
Herr Adi Abdulkarim
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Telefon: 03871 722-3039
Raum: C117 (LWL)
Frau Vivian Jerichow
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Telefon: 03871 722-3034
Raum: C 115 (LWL)
Herr Florian Weiß
Position: Sachbearbeiter
Telefon: 03871 722-3031
Raum: 123 (PCH)
Herr Marcel Zank
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Telefon: 03871 722-3035
Raum: 123 (PCH)
Herr Sevins Demir
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Telefon: 03871 722-3036
Raum: 124 (PCH)
Frau Kelly Rose Possehl
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Telefon: 03871 722-3032
Raum: 124 (PCH)
Herr Kay Klinger
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Telefon: 03871 722-3029
Raum: 124 (PCH)
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz