Nebenwohnung abmelden

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Nebenwohnung abmelden

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Volltext

Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Bestätigung des Wohnungsgebers

vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und / oder Reisepass)

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

zuständige Stelle

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

Ansprechpunkt

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Einwohnermeldeamt / Fischereiangelegenheiten

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 03883 623-0
Telefax: 03883 721-087

E-Mail: info@hagenow.de
Webseite: www.hagenow.de

Öffnungszeiten:

Montag
08.00 - 13.00 Uhr

Dienstag
08.00 - 13.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 - 13.00 Uhr

Donnerstag
08.00 - 13.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Freitag
08.00 - 13.00 Uhr