Namensänderung der Hochschule mitteilen (Studentenausweis)

Volltext

Wenn Sie an einer Hochschule eingetragen (immatrikuliert) sind, sollten Sie der Hochschule eine Namensänderung nach der Heirat oder Scheidung anzeigen. Vor allem dann, wenn Sie wichtige Mitteilungen der Hochschule (z.B. Prüfungsmitteilungen) erwarten. Andernfalls könnte es sein, dass Sie Briefe nicht erreichen.

  • alter Studentenausweis
  • Personalausweis
  • Nachweis der Namensänderung (Eheurkunde bzw. rechtskräftiges Scheidungsurteil)

Verfahrensablauf

Für die Mitteilung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Sie können die Änderung persönlich im Studentensekretariat bekannt geben oder auch per Post zusenden. Die nächste Semesterbescheinigung erhält dann Ihren richtigen Namen.
An den meisten Hochschulen wird nach Bekanntgabe der Namensänderung ein neuer Studentenausweis ausgestellt.

zuständige Stelle

das Studentensekretariat oder eine ähnliche Einrichtung Ihrer Hochschule

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Hochschule für Musik und Theater Rostock

Beim St.-Katharinenstift 8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: 0381 5108-0

Webseite: https://www.hmt-rostock.de/