- Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen; Entgegennahme bei mittelgroßen Feuerungsanlagen
- Betreiber bestimmter mittelgroßer Feuerungsanlagen, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen müssen deren Schadstoffausstoß durch geeignete Messgeräte kontinuierlich messen, registrieren und auswerten. Die Messung muss in der Regel durch ein akkreditiertes Messinstitut oder einen Sachverständigen durchgeführt werden
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Anlass zur Messung:
- Inbetriebnahme der Anlage oder
- Emissionsrelevante Änderung der Anlage
- Frist zur Messung: Innerhalb von 4 Monaten nach Inbetriebnahme oder einer emissionsrelevanten Änderung
- zuständig: zuständige Immissionsschutzbehörde
Als Betreiber einer mittelgroßen Feuerungsanlage, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage, müssen Sie den Schadstoffausstoß unter bestimmten Voraussetzungen durch kontinuierliche Messungen ermitteln und über die Ergebnisse einen Messbericht erstellen.
Volltext
Wenn Sie eine mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage betreiben, müssen Sie den Schadstoffausstoß unter bestimmten Voraussetzungen durch kontinuierliche Messungen ermitteln.
Über die Ergebnisse der Messungen müssen Sie für jedes Kalenderjahr einen Messbericht erstellen und dies en fristgerecht an die für Sie zuständige Immissionsschutzbehörde senden.
- vollständiger Messbericht
Voraussetzungen
- Sie sind Betreiber einer mittelgroßen Feuerungs, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage.
- Sie haben Ihre Anlage in Betrieb genommen.
Verfahrensablauf
- Sie werten die kontinuierlichen Messungen eines jeden Kalenderjahres aus.
- Sie erstellen über die Ergebnisse einen Messbericht.
- Sie senden den Messbericht fristgerecht an die für Sie zuständige Immissionsschutzbehörde.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Dostępne formularze: Tak
Wymagany formularz pisemny: Tak
Możliwość złożenia nieformalnego wniosku: Tak
Wymagane osobiste stawiennictwo: Nie
Dostępne usługi online: Tak
Forms available: Yes
Written form required: Yes
Informal application possible: Yes
Personal appearance necessary: No
Online services available: Yes
weiterführende Informationen
Sie können auf der nachfolgenden Internetseite nach akkreditierten Messinstituten suchen, die für die von Ihnen eingesetzten Messgeräte:
- den ordnungsgemäßen Einbau bescheinigen,
- die Kalibrierung durchführen,
- die Funktionsfähigkeit prüfen.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie den Messbericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
zuständige Stelle
Does the plant require a permit under the Federal Immission Control Act (BImSchG)?
if "Yes", click on "Continue with the State Office for Agriculture and the Environment (StALU)"
if "No", click on "Continue with the Lower Immission Control Authority"
Czy roślina wymaga zezwolenia zgodnie z federalną ustawą o kontroli imisji (BImSchG)?
Jeśli "Tak", kliknij "Kontynuuj w Państwowym Urzędzie ds. Rolnictwa i Środowiska (StALU)".
Jeśli "Nie", kliknij "Kontynuuj z Niższym Urzędem Kontroli Imisji".
Ist die Anlage nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig?
bei "Ja" klicken Sie auf "Weiter mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)"
bei "Nein" klicken Sie auf "Weiter mit der Unteren Immissionsschutzbehörde"