- Mittelgroße Feuerungs, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage - Anzeige einer emissionsrelevanten Änderung Entgegennahme
- Geplante emissionsrelevante Änderung einer Anlage ist vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen
- Anzeige muss inhaltlich Angaben zum Betreiber, zur Anlage, zur geplanten Änderung sowie das Datum der emissionsrelevanten Änderung enthalten
- Zuständige Behörde prüft Anzeige und aktualisiert die Angaben zur Anlage im öffentlich zugänglichen Anlagenregister
- zuständig: zuständige Immissionsschutzbehörde
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zuständig in Mecklenburg-Vorpommern:
- genehmigungsbedürftige Anlagen: Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilungen 5
- nicht genehmigungsbedürftige Anlagen: Immissionsschutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte
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odpowiedzialny w Meklemburgii-Pomorzu Przednim:
- Instalacje wymagające zezwolenia: Państwowe Urzędy ds. Rolnictwa i Środowiska (StÄLU), wydziały 5
- Instalacje niewymagające zezwolenia: urzędy ds. kontroli emisji w okręgach, samodzielne miasta i duże miasta należące do okręgów
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responsible in Mecklenburg-Western Pomerania:
- Installations requiring approval: State Offices for Agriculture and the Environment (StÄLU), Departments 5
- Installations not requiring approval: Immission control authorities of the districts, independent cities and large towns belonging to districts
Sie möchten eine emissionsrelevante Änderung an einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage durchführen? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Volltext
Wenn Sie eine emissionsrelevante Änderung an einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage durchführen möchten, müssen Sie dies vorher bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Die Anzeigepflicht gilt in der Regel für alle genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 MW und weniger als 50 MW.
Bei aggregierten Feuerungsanlagen müssen Sie die geplante Inbetriebnahme anzeigen, wenn die kombinierte Feuerungswärmeleistung mehr als 1 MW und weniger als 50 MW beträgt.
Die von Ihnen mitgeteilten Angaben trägt die für Sie zuständige Behörde anschließend in ein Anlagenregister ein, das öffentlich zugänglich ist.
Vollständige schriftliche oder elektronische Anzeige
Voraussetzungen
Sie möchten eine emissionsrelevante Änderung an einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage durchführen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen an.
- Nach Eingang der Anzeige und der vollständigen Unterlagen aktualisiert die zuständige Behörde die Angaben zu Ihrer Anlage im Anlagenregister.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Dostępne formularze: Nie
Wymagany formularz pisemny: Tak
Możliwość złożenia nieformalnego wniosku: Tak
Wymagane osobiste stawiennictwo: Nie
Forms available: No
Written form required: Yes
Informal application possible: Yes
Personal appearance necessary: No
Hinweise (Besonderheiten)
Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig vorlegen.
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
zuständige Stelle
Ist die Anlage nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig?
bei "Ja" klicken Sie auf "Weiter mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)"
bei "Nein" klicken Sie auf "Weiter mit der Unteren Immissionsschutzbehörde"
Does the plant require a permit under the Federal Immission Control Act (BImSchG)?
if "Yes", click on "Continue with the State Office for Agriculture and the Environment (StALU)"
if "No", click on "Continue with the Lower Immission Control Authority"
Czy roślina wymaga zezwolenia zgodnie z federalną ustawą o kontroli imisji (BImSchG)?
Jeśli "Tak", kliknij "Kontynuuj w Państwowym Urzędzie ds. Rolnictwa i Środowiska (StALU)".
Jeśli "Nie", kliknij "Kontynuuj z Niższym Urzędem Kontroli Imisji".