Volltext
Wenn Sie an einer Hochschule eingetragen (immatrikuliert) sind, sollten Sie der Hochschule eine Namensänderung nach der Heirat oder Scheidung anzeigen. Vor allem dann, wenn Sie wichtige Mitteilungen der Hochschule (z.B. Prüfungsmitteilungen) erwarten. Andernfalls könnte es sein, dass Sie Briefe nicht erreichen.
Erforderliche Unterlagen
- alter Studentenausweis
- Personalausweis
- Nachweis der Namensänderung (Eheurkunde bzw. rechtskräftiges Scheidungsurteil)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen geringe Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Verfahrensablauf
Für die Mitteilung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Sie können die Änderung persönlich im Studentensekretariat bekannt geben oder auch per Post zusenden. Die nächste Semesterbescheinigung erhält dann Ihren richtigen Namen.
An den meisten Hochschulen wird nach Bekanntgabe der Namensänderung ein neuer Studentenausweis ausgestellt.
Fachlich freigegeben durch
Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Stand: 25.03.2011
Zuständige Stelle
das Studentensekretariat oder eine ähnliche Einrichtung Ihrer Hochschule