Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Mitteilung von Änderungen der tatsächlichen Umstände für die Zulassung eines FernlehrgangesWesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden. Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, beispielsweise eine Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.
Volltext
Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden.
Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, beispielsweise eine Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.
- Anmelde- /Vertragsvordrucke für den zu ändernden Fernlehrgang
- Infomaterial für Teilnehmer
- von der Änderung betroffenes Lehr- und Lernmaterial
Voraussetzungen
Eine wesentliche Änderung bei einem Fernlehrgang ist eingetreten.
zuständige Stelle
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Peter-Welter-Platz 2
50676 Köln
Tel.: +49 221 921207-0
Fax.: +49 221 921207-20
E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de
Ansprechpunkt
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Peter-Welter-Platz 2
50676 Köln
Tel.: +49 221 921207-0
Fax.: +49 221 921207-20
E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de