Mitteilung von Änderungen der tatsächlichen Umstände für die Zulassung eines Fernlehrganges

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Mitteilung von Änderungen der tatsächlichen Umstände für die Zulassung eines Fernlehrganges

Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden. Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, beispielsweise eine Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.

Volltext

Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden.

Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, beispielsweise eine Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.

  • Anmelde- /Vertragsvordrucke für den zu ändernden Fernlehrgang
  • Infomaterial für Teilnehmer
  • von der Änderung betroffenes Lehr- und Lernmaterial

Voraussetzungen

Eine wesentliche Änderung bei einem Fernlehrgang ist eingetreten.

zuständige Stelle

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Ansprechpunkt

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Peter-Welter-Platz 2
50676 Köln, Stadt

Telefon: +49 221 9212070

E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de