Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen für Krankenversicherte Bewilligung

Zahnvorsorgeuntersuchungen für Erwachsene

  • ab dem Alter von 18 Jahren einmal im Jahr
  • eingehende Untersuchung
  • Nachweis über Bonusheft zur Erlangung des höheren Festzuschusses bei Zahnersatz
  • eventuell abweichende Leistungen der Krankenkassen

Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

Volltext

Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen: 

  • die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
  • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren  
  • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.

Für Versicherte über 18 Jahre ist eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr vorgesehen. Einige Krankenkassen bieten abweichende Leistungen an.

  • Elektronische Gesundheitskarte
  • gegebenenfalls Bonusheft

Rechtsbehelf

Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse. 

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Ihre zuständige Krankenkasse, siehe GKV-Spitzenverband

Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt

Webseite: Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen