Löschung der Eintragung aus den Listen oder Verzeichnissen der Ingenieurkammer M-V beantragen

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Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Ingenieur/in in einem bestimmten Fachgebiet nicht mehr ausüben, müssen Sie die Löschung aus der Liste bei der Ingenieurkammer beantragen.

Volltext

Die Eintragung ist aus den Listen / Verzeichnissen bei der Ingenieurkammer zu löschen, wenn
 

  • die eingetragene Person dies beantragt,
  • die eingetragene Person verstorben ist,
  • die eingetragene Person ihre Wohnung, ihre Niederlassung oder ihre Anstellung im Land Mecklenburg-Vorpommern aufgegeben hat,
  • die eingetragene Person nicht mehr eigenverantwortlich und unabhängig tätig ist,
  • eine ausreichende Haftpflichtversicherung nicht mehr besteht,
  • nach der Eintragung Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die im Eintragungsverfahren zu einer Versagung der Eintragung führen müssten, oder
  • sich nachträglich herausstellt, dass die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben und auch zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Löschung nicht vorliegen.
     

Die Eintragung kann auch gelöscht werden, wenn

  • nach der  Eintragung Versagungsgründe nach § 11 Absatz 2  eingetreten oder bekannt geworden sind und seit ihrem Eintreten nicht mehr als fünf Jahre vergangen sind oder
  • trotz mehrfacher Aufforderung wiederholt der Pflicht zur Betragszahlung nicht nachgekommen wurde.
     

Die Eintragungsurkunde und der Kammerstempel sind nach erfolgter Löschung zurückzugeben.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher formloser Antrag
  • Nachweis über die Beendigung der Tätigkeit (z. B. Rentenbescheid, Sterbeurkunde, Beendigung der Berufshaftpflichtversicherung)
  • Originaleintragungsurkunde
  • Kammerstempel

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Löschungsgebühr wegen Fortfalls der Eintragungsvoraussetzungen: EUR 0,00 – 100,00

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Löschung der Eintragung in eine Liste oder ein Verzeichnis ist schriftlich oder elektronisch an die Ingenieurkammer zu richten.

  • Fügen Sie dem Antrag eine Begründung bei.
  • Reichen Sie bitte die Originaleintragungsurkunde und den Kammerstempel zurück.
  • Über die Löschung der Eintragung erhalten Sie von der Ingenieurkammer einen Bescheid.

Sofern die Löschung Ihrer Eintragung von der Ingenieurkammer veranlasst wird, erhalten Sie hierüber einen Bescheid des Eintragungsausschusses.

Bearbeitungsdauer

  • bis zu 3 Monaten

Fristen

keine

Formulare

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterführende Informationen

  • Informationen zur Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

Rechtsbehelf

Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

19.02.2020

Zuständige Stelle

Die zuständige Stelle finden Sie hier:

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel.: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

Ansprechpunkt

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsstelle
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel.: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9 – 12 Uhr
Dienstag: 13 – 15 Uhr
Donnerstag: 13 – 18 Uhr

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

Alexandrinenstr. 32
19055

Telefon: 0385 55836-0
Telefax: 0385 55836-30

E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Webseite: Ingenieurkammer M-V

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zusätzlich:

Dienstag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Persönliche Termine sind jederzeit nach vorheriger Rücksprache möglich.

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Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

Alexandrinenstraße 32
19055

Telefon: 0385 55836-0
Telefax: 0385 55836-30

E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

 

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr 

 

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr

 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr 

 

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Ansprechpartner:

Herr GLENDE.CONSULTING GmbH & Co. KG Prof. Ulf Glende
Position: Fachperson für Datenschutz