Liegenschaftsdokumentation: Auskunft über Alteigentümer oder historische Unterlagen beantragen

  • lückenloser Nachweis über die Eigentumsverhältnisse und die Entwicklung eines Grundstückes
  • Archivunterlagen der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden
  • Antrag notwendig
  • Kostenpflicht
  • Zuständig: Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

Zur Bearbeitung von Restitutionsansprüchen oder aus Interesse an der Geschichte eines Grundstückes kann auf der Basis der Liegenschaftsdokumentation ein lückenloser Nachweis über die Eigentumsverhältnisse und die Entwicklung eines Grundstückes erbracht werden.

Volltext

Zur Bearbeitung von Restitutionsansprüchen oder aus Interesse an der Geschichte eines Grundstückes kann auf der Basis der Liegenschaftsdokumentation ein lückenloser Nachweis über die Eigentumsverhältnisse und die Entwicklung eines Grundstückes erbracht werden.

Der Nachweis der Eigentümer, getrennt nach den Zeiträumen der jeweiligen Eintragung stützt sich auf folgende Unterlagen, die in den Archiven der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden vorhanden sind:

  • Flurregister aus der Zeit Anfang 1900,
  • Flurbücher (Aufstellung in den 50'er Jahren),
  • Liegenschaftsblätter (Bestandsblätter) und
  • Liegenschaftsbuch.

Die Grundstückshistorie (Wann oder aus welchem anderen Grundstück ist das heutige Grundstück entstanden?) wird auf der Basis folgender Unterlagen recherchiert:

  • Liegenschaftskarten (Flurkarten) aus unterschiedlichen Zeiträumen,
  • dem Vermessungszahlenwerk (Fortführungsrisse),
  • dem Flurregister, den Flurbüchern und Veränderungsnachweisen.

keine

Verfahrensablauf

Antragstellung (am besten persönlich in der Auskunft der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden, ansonsten formlos per E-Mail oder Post), Zusammenstellen der Unterlagen, Versand der Unterlagen und des Gebührenbescheides

Formulare

keine

weiterführende Informationen

keine

Hinweise (Besonderheiten)

keine

zuständige Stelle

Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.

Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.

The district Ludwigslust-Parchim takes care of the affairs of the state capital Schwerin in cooperation.

Thus, the employees of the district Ludwigslust-Parchim are at your disposal for your concerns.

The district of Ludwigslust-Parchim cooperates with the affairs of the state capital Schwerin.

The employees of the Ludwigslust-Parchim district are therefore at your disposal for your request.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Liegenschaftskataster

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19092 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: 03871 722-6230 (Herr Delgmann (FGL))

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr