Liegenschaftskataster: Auszug beantragen

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Sie können einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beantragen. Im Liegenschaftskataster werden sachliche Informationen zum Flurstück (z. B. Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, etc.) und persönliche Daten (z. B. Eigentümer des Flurstücks) geführt.

Volltext

Sie können einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beantragen. Im Liegenschaftskataster werden sachliche Informationen zum Flurstück (wie die Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, Ertragsmesszahlen) und persönliche Daten (wie der Eigentümer des Flurstücks, zugehörige Grundbuchblattnummer) geführt. Diese werden je nach Bedarf aufbereitet in verschiedenen Auszügen bereitgestellt. 

Sie können Flurstücksnachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Flurstücks- und Eigentümernachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Grundstücksnachweise und Bestandsnachweise beantragen. Wenn Sie einen Flurstücksnachweis ohne personenbezogene Daten erwerben wollen, können Sie dies über die GeoShops der Landkreise und kreisfreien Städte tun.

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls eine Vollmacht für die Prüfung des berechtigten Interesses 
  • gegebenenfalls die Vertretungsbefugnis für eine Juristische Person
  • gegebenenfalls ein Nachweis für das berechtige Interesse des Antragsstellers
Vollmacht


Nachweis des berechtigten Interesses


Vertretungsberechtigung (juristische Person)


sonstige Unterlagen

Flurstücksliste

Voraussetzungen

  • Nachweis über berechtigtes Interesse an der Kenntnis der personenbezogenen Daten des Flurstücksnachweises

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • für Flurstücksnachweis, je Flurstück 10,00 EUR
  • für Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung, je Flurstück 12,00 EUR
  • für Flurstücks- und Eigentumsnachweis, je Flurstück 10,00 EUR
  • für Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung, je Flurstück 12,00 EUR
  • für Grundstücksnachweis, je Grundstück 10,00 EUR
  • für Bestandsnachweis, je Bestand 20,00 EUR

Verfahrensablauf

Beantragen Sie schriftlich einen Flurstücks- und Eigentumsnachweis bei der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt).
Weisen Sie berechtigtes Interesse an der Kenntnis der im Auszug enthaltenen personenbezogenen Daten nach.
Ob Ihr Interesse berechtigt ist, wird geprüft. 
Wenn die Prüfung positiv ausfällt, wird der beantragte Auszug per Post an Sie übersandt. 
Im Anschluss bezahlen Sie die Gebühr für den Vorgang.
Wenn Sie einen Flurstücksnachweis ohne personenbezogene Daten beantragen wollen, können Sie diesen online im GeoShop der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde bestellen.

Weiterführende Informationen finden sie auf nachstehender Webseite:

Bearbeitungsdauer

wenige Tage

Fristen

keine

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: 

  • Flurstücksnachweis mit und ohne Bodenschätzung: ja
  • Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit und ohne Bodenschätzung: nein
  • Grundstücksnachweis: nein
  • Bestandsnachweis: nein

Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie den Auszug aus dem Nachweis des Liegenschaftskatasters vervielfältigen, weiterverarbeiten, umwandeln, an Dritte weitergeben oder veröffentlichen wollen, benötigen Sie dafür die Zustimmung der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde.

Rechtsbehelf

Sie können bei der zuständigen Stelle Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen. 
Bei einer Ablehnung der Auszugserteilung können Sie Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

20.05.2022

Zuständige Stelle

zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)

Ansprechpunkt

zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Ludwigslust-Parchim"

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.

 

Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Liegenschaftskataster

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19092

Telefon: 03871 722-6230 (Herr Delgmann (FGL))

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr

Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Marlen Kanzok
Position: SB Katasterübernahme
Telefon: 03871 722-6260
Raum: A106 (LWL)
Frau Marett Mansell
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-6264
Raum: A211 (LWL)
Frau Annette Kusche
Position: SB Geodatenvertrieb / Geodatenportal (Antragstellung u. Gebühren)
Telefon: 03871 722-6284
Raum: A108 (LWL)
Frau Heidrun Koppermann
Position: SB Geodatenvertrieb (Überwachung Gebäudeeinmessung)
Telefon: 03871 722-6288
Raum: A114 (LWL)
Herr Andreas Detert
Position: SB Messungsvorbereitung
Telefon: 03871 722-6290
Raum: A104 (LWL)
Herr Michael Happe
Position: SB Messungsvorbereitung
Telefon: 03871 722-6291
Raum: A104 (LWL)
Herr Eike Böttcher
Position: SB Messungsvorbereitung
Telefon: 03871 722-6292
Raum: A104 (LWL)
Frau Daniela Krüger
Position: SB Messungsvorbereitung
Telefon: 03871 722-6294
Raum: A105 (LWL)
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz