Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Das Standesamt stellt aus dem Register Lebenspartnerschaftsurkunden aus.
  • Werden die Lebenspartnerschaftsurkunden bei einem anderen, als dem für die Ausstellung zuständigen Standesamt beantragt, so übermittelt das für die Führung des Registers zuständige Standesamt, die für den Ausdruck der Urkunde erforderlichen Daten.  

Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Register aus.

Volltext

Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Register aus.

Dabei sind Personenstandsurkunden auf Antrag denjenigen Personen zu erteilen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Handlungsgrundlage(n)

  • § 61-66 PStG (Benutzung)
  • § 5 Abs. 5 PStG (Fristen)
  • § 48 PStG
  • § 50 PStG

  • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) zur Antragsberechtigung
  • Nachweis des rechtlichen Interesses

Voraussetzungen

  • Die antragstellende Person muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
  • Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde, oder beglaubigten Auszug aus dem Register.

Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.

Formulare

Diverse (Kommunalabhängig)

zuständige Stelle

Die Ausstellung einer Urkunde erfolgt i.d.R. durch das Standesamt welches das zu Grunde liegende Register führt.

Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das die im Ausland begründete Lebenspartnerschaft in dem von ihm geführten Lebenspartnerschaftsregister nachbeurkundet hat.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an Ihr zuständiges, registerführendes Standesamt

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Eheschließung / Sterbefälle

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 03883 623-0
Telefax: 03883 721-087

E-Mail: info@hagenow.de
Webseite: www.hagenow.de

Öffnungszeiten:

Das Standesamt Hagenow ist für die Stadt Hagenow und die Gemeinden des Amtes Hagenow-Land zuständig.

Damit Ihre Anliegen ungestört und ohne Verzögerungen bearbeitet werden können, ist die Vereinbarung eines Vorsprachetermins erforderlich. 

Termine können telefonisch unter +49 3883 623 121 (Eheschließungen), +49 3883 623 122 (Geburten), +4903883 623 123 (Sterbefälle und Urkundenservice) und +49 3883 623 125 (Urkundenservice und Kirchenaustritte) oder per E-Mail unter standesamt@hagenow.de , geburten@hagenow.de und urkundenstelle@hagenow.de vereinbart werden.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.