- Lageplan für Bauantrag, wenn Gebäude näher als 0,5 m an der Grundstücksgrenze errichtet werden sollen
- Lageplan für Bauantrag, wenn Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt.
- Antrag notwendig
- Kostenpflicht
- Bescheinigung
- Zuständig: Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte oder ÖBVIs
Für einen Bauantrag sind Lagepläne zu erstellen, wenn Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt.
Volltext
Für einen Bauantrag sind Lagepläne von der zuständigen Stelle zu erstellen, wenn
- Gebäude näher als 0,5 m an der Grundstücksgrenze errichtet werden sollen oder
- Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt.
Die Prüfung, ob es sich um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt, wird durch die zuständige Stelle durchgeführt und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.
Aktenzeichen vom Baugenehmigungsverfahren, wenn vorhanden
Verfahrensablauf
Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid
Formulare
Antragsformular
weiterführende Informationen
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
zuständige Stelle
- Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.
Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.
Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.
The district Ludwigslust-Parchim takes care of the affairs of the state capital Schwerin in cooperation.
Thus, the employees of the district Ludwigslust-Parchim are at your disposal for your concerns.
The district of Ludwigslust-Parchim cooperates with the affairs of the state capital Schwerin.
The employees of the Ludwigslust-Parchim district are therefore at your disposal for your request.
The district of Ludwigslust-Parchim handles the affairs of the state capital Schwerin in cooperation.
The employees of the Ludwigslust-Parchim district are therefore available to deal with your concerns.
Powiat Ludwigslust-Parchim zajmuje się we współpracy sprawami stolicy kraju związkowego Schwerin.
W związku z tym pracownicy powiatu Ludwigslust-Parchim są do Państwa dyspozycji.