Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge, wie zum Beispiel für Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile
- Die Zuteilung erfolgt im Rahmen einer Zulassung der Zulassungsbehörde.
- Der Betriebszeitraum muss mindestens 2 Monate und darf höchstens 11 Monate umfassen.
- Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr außerhalb des Betriebszeitraums ist nicht gestattet.
- Eine Haftpflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz muss vorliegen.
- Zuständig ist die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Wenn Sie ein Fahrzeug jedes Jahr nur in bestimmten aufeinander folgenden Monaten nutzen wollen, haben Sie die Möglichkeit, ein Saisonkennzeichen bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
Volltext
Wenn Sie beabsichtigen, mit Ihrem Fahrzeug jedes Jahr saisonal zeitlich befristet am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, können Sie bei der Zulassungsbehörde zum Zweck des Betriebs Ihres Fahrzeugs in dem von Ihnen gewählten Betriebszeitraum ein Saisonkennzeichen beantragen. Ihr festzulegender Betriebszeitraum ist auf volle Monate zu bemessen und muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen.
Den Antrag auf Zulassung eines Saisonkennzeichens für Ihr Fahrzeug können Sie persönlich, durch einen von Ihnen beauftragten Dritten oder elektronisch bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen. Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, teilt die Zulassungsbehörde Ihrem Fahrzeug ein Saisonkennzeichen zu. Vorab müssen Sie eine dem Betriebszeitraum entsprechende Haftpflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz abschließen. Sie können diese Möglichkeit nutzen, wenn Sie ein Fahrzeug wie beispielsweise ein Motorrad, ein Cabrio oder ein Wohnmobil lediglich jährlich in bestimmten aufeinanderfolgenden Monaten betreiben wollen.
Das Saisonkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer, hinter der als amtlicher Zusatz der Betriebszeitraum angegeben ist, innerhalb dessen das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen oder abgestellt werden kann. In den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II vermerkt die Zulassungsbehörde in Klammern hinter dem Kennzeichen den Betriebszeitraum. Oldtimerkennzeichen, Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge und grüne Kennzeichen können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden. Außerhalb des Betriebszeitraums gelten Saisonkennzeichen bei Fahrten zur Außerbetriebsetzung und bei Rückfahrten nach Entstempelung der Kennzeichenschilder als ungestempelte Kennzeichen. Ein Saisonkennzeichen dient der Identifizierung der Halterin oder des Halters sowie der Erkennbarkeit des Betriebszeitraums.
Die Prägung der Kennzeichenschilder können Sie bei einem Gewerbebetrieb (Schilderpräger) vornehmen lassen. Alternativ können Sie die Kennzeichenschilder in einem Online-Shop bestellen. Die Kennzeichenschilder mit dem zugehörigen zugeteilten Kennzeichen und dem Betriebszeitraum müssen der Zulassungsbehörde zur Abstempelung mit der Stempelplakette vorgelegt werden. Die Zulassung auf das neue Kennzeichen wird wirksam, wenn das zugeteilte Kennzeichen abgestempelt und die beiden Zulassungsbescheinigungen ausgefertigt wurden.
- Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges für einen auf volle und aufeinanderfolgende Monate begrenzten Betriebszeitraum
- Angaben bei natürlichen Personen über Familienname, Geburtsname, Vornamen, vom Halter angegebener Ordens- oder Künstlernamen, Datum und Ort der Geburt, Staat der Geburt (wenn der Geburtsort nicht bekannt ist), Geschlecht und Anschrift des Halters (gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist)
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bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und Anschrift
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bei Vereinigungen, soweit ihnen ein Recht zusteht:
- benannter Vertreter mit den Angaben wie bei natürlichen Personen und dem Namen der Vereinigung der Meldebehörde des Wohnorts
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bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Bevollmächtigten, die nicht älter als drei Monate ist
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um eine Steuervergünstigung zu beantragen zusätzlich:
- Antrag, der von dem schwerbehinderten Menschen eigenhändig zu unterschreiben ist (bei Vertretung ist eine Vollmacht vorzulegen)
- gültiger, von der zuständigen Versorgungsbehörde ausgestellter Schwerbehindertenausweis (gegebenenfalls als beglaubigte Kopie) und
- Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis
- Nachweis der Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug
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bei Firmen:
- natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug, persönliches Erscheinen der Geschäftsführung oder einer Person mit der von ihr unterschriebenen Vollmacht
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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):
- Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag zusammen mit der Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll, die von allen Gesellschaftern durch Unterschrift zu bestätigen ist
- elektronische Versicherungsbestätigung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (kann auch bei der Zulassungsbehörde direkt ausgefüllt werden)
- gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
- gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung
- Prüfbescheinigung der letzten Abgasuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, die nicht der Abgasuntersuchungspflicht unterliegen)
- und, wenn es der EU-Fahrzeugklassen M2, M3, N, O oder G (außer M1-Fahrzeugen) entspricht, Vorlage einer gültigen Bescheinigung über eine Sicherheitsprüfung
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wenn das Fahrzeug ehemals zugelassen war, zusätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gegebenenfalls die bisher zugeteilten Kennzeichen.
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), speziell für Saisonkennzeichen wird benötigt
electronic confirmation of insurance (eVB), especially for seasonal license plates is required
wymagane jest elektroniczne potwierdzenie ubezpieczenia (eVB), zwłaszcza w przypadku sezonowych tablic rejestracyjnych
Voraussetzungen
Über Ihr Fahrzeug besitzen Sie
- einen Nachweis der Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug (zum Beispiel Kaufvertrag),
- eine gültige Betriebserlaubnis,
- eine gültige Bescheinigung einer Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung,
- eine elektronische Versicherungsbestätigung.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen.
- Sie haben keine halterbezogenen Kfz-Steuerrückstände von 5,00 EUR oder mehr.
- Sie haben eine Haftpflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz abgeschlossen.
- Sie verfügen über eine Möglichkeit, um Ihr Fahrzeug außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Betriebszeitraums nicht auf einer öffentlichen Straße in Betrieb zu setzen oder abzustellen.
Verfahrensablauf
Die Zulassung Ihres Fahrzeuges mit einem Saisonkennzeichen können Sie nur bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Nach Eingang prüft die Zulassungsbehörde Ihren Antrag auf Zuteilung eines Saisonkennzeichens. Werden die Voraussetzungen positiv erfüllt, teilt die Zulassungsbehörde Ihnen oder einem von Ihnen beauftragten Dritten als Antragsteller vor Zuteilung das für die Zuteilung vorgesehene Kennzeichen und den von Ihnen vorher bestimmten Betriebszeitraum mit.
Mit dieser Zuteilung können Sie bei einem Gewerbetrieb (Schilderpräger) die Kennzeichenschilder prägen lassen. Alternativ können Sie die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.
Die Kennzeichenschilder mit dem dazugehörigen zugeteilten Kennzeichen und dem darauf geprägten Betriebszeitraum legen Sie der Zulassungsbehörde zur Abstempelung durch eine Stempelplakette vor. Im internetbasierten Zulassungsverfahren verpflichten Sie sich als Halter, die von der Zulassungsbehörde übersandten Plakettenträger an der dafür vorgegebenen Stelle auf den vorgegebenen Kennzeichenschildern fest anzubringen. Der Plakettenträger darf nur auf einem Kennzeichenschild mit dem zugehörigen zugeteilten Kennzeichen angebracht werden. Abschließend bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den dafür vorgesehenen Stellen an der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs an. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Befestigung eines Kennzeichens an der Vorderseite, bei Anhängern und Krafträdern eines an der Rückseite. Hintere Kennzeichen müssen beleuchtet sein.
In der Regel wird die Zulassung wirksam, wenn das zugeteilte Kennzeichen abgestempelt und die Zulassungsbescheinigungen ausgefertigt wurden.
Hat die Zulassungsbehörde die Änderung des Kennzeichens im Rahmen des internetbasierten Verfahrens zugelassen, darf innerhalb des Betriebszeitraums das Fahrzeug mit seinem zugeteilten Kennzeichen ohne Stempelplaketten oder Plakettenträger bis zum Empfang der zu übersendenden Stempelplaketten und Plakettenträger, längstens jedoch für 10 Tage, in Betrieb gesetzt werden. Die Frist beginnt mit Abruf der automatisierten Entscheidung. Ein gut lesbarer Ausdruck der abgerufenen automatisierten Entscheidung ist von der das Fahrzeug führenden Person mitzuführen, von außen gut lesbar im Fahrzeug auszulegen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Zulassungsbescheinigung Teil II werden von der Zulassungsbehörde dem Halter oder einer von ihm benannten Person übersandt, wobei sie auch einzeln an unterschiedliche Adressaten versandt werden können.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Ein Saisonkennzeichen darf nicht als Wechselkennzeichen und umgekehrt ausgeführt werden. Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen unzulässigen Abdeckungen versehen sein. Sie müssen entsprechend der rechtlichen Vorgaben insbesondere gemäß § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeuges vorhanden und fest angebracht sein.
Ein ununterbrochener Versicherungsschutz ist auch für Saison -kennzeichen erforderlich. Die Verpflichtung des Halters zum Nachweis des erforderlichen Versicherungsschutzes knüpft sich unmittelbar an die Zuteilung von Kennzeichen.
Saisonkennzeichen sind zu wiederholten Gebrauch bestimmt, ohne dass die Zulassungsbehörde gesondert tätig sein muss. Somit sind die Fahrzeuge außerhalb des Betriebszeitraumes auch nicht außer Betrieb gesetzt. Folglich ist ein ununterbrochener Versicherungsschutz erforderlich.
Uninterrupted insurance coverage is also required for seasonal license plates. The obligation of the owner to provide evidence of the required insurance coverage is directly linked to the allocation of license plates.
Seasonal license plates are intended for repeated use without the need for separate action by the registration authority, so the vehicles are not out of service outside the period of operation. Consequently, uninterrupted insurance coverage is required.
Nieprzerwana ochrona ubezpieczeniowa jest również wymagana w przypadku sezonowych tablic rejestracyjnych. Obowiązek dostarczenia przez właściciela dowodu posiadania wymaganego ubezpieczenia jest bezpośrednio związany z przyznaniem tablic rejestracyjnych.
Sezonowe tablice rejestracyjne są przeznaczone do wielokrotnego użytku bez konieczności podejmowania odrębnych działań przez organ rejestrujący, więc pojazdy nie są wyłączone z eksploatacji poza okresem eksploatacji. W związku z tym wymagana jest nieprzerwana ochrona ubezpieczeniowa.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
zuständige Stelle
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.
Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.
Powiat Ludwigslust-Parchim zajmuje się sprawami stolicy kraju związkowego Schwerin w zakresie rejestracji pojazdów i praw jazdy.
Jeśli Twoje miejsce zamieszkania znajduje się w obszarze odpowiedzialności obu administracji, możesz skorzystać ze znajdującego się tam urzędu rejestracji pojazdów i praw jazdy lub wszystkich urzędów obywatelskich zajmujących się rejestracją pojazdów.
The district of Ludwigslust-Parchim takes care of the affairs of the state capital Schwerin in the areas of motor vehicle registration and driving licenses.
If your place of residence is in the area of responsibility of both administrations, you can use the vehicle registration and driver's license office located there or all citizens' offices with vehicle registration.