Zum 01. Juli 2014 soll die bundesweite Mitnahme von Kfz-Kennzeichen ermöglicht werden. Wer umzieht – auch über die Ländergrenzen hinweg – kann dann das bisherige Kennzeichen des Fahrzeugs behalten.
Bereits heute wird innerhalb einiger Länder entsprechend verfahren (z. B. Hessen, Nordrhein-Westfahlen und Schleswig-Holstein).
Volltext
Zum 01. Juli 2014 soll die Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Wohnsitz- oder Halterwechsel aufgehoben werden.
Damit soll die bundesweite Mitnahme von Kfz-Kennzeichen ermöglicht werden. Wer umzieht – auch über die Ländergrenzen hinweg – kann dann das bisherige Kennzeichen des Fahrzeugs behalten.
Dies gilt sowohl für den Wechsel des Wohnortes als auch für den Halterwechsel. Damit soll es ermöglicht werden, dass auch beim Verkauf eines Fahrzeuges in einen anderen Zulassungsbezirk der neue Halter das Kennzeichen nicht umtauschen muss.
Bereits heute wird innerhalb einiger Länder entsprechend verfahren (z. B. Hessen, Nordrhein-Westfahlen und Schleswig-Holstein).
Hinweise (Besonderheiten)
zuständige Stelle
The district of Ludwigslust-Parchim takes care of the affairs of the state capital Schwerin in the areas of motor vehicle registration and driving licenses.
If your place of residence is in the area of responsibility of both administrations, you can use the vehicle registration and driver's license office located there or all citizens' offices with vehicle registration.
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.
Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.
Powiat Ludwigslust-Parchim zajmuje się sprawami stolicy kraju związkowego Schwerin w zakresie rejestracji pojazdów i praw jazdy.
Jeśli Twoje miejsce zamieszkania znajduje się w obszarze odpowiedzialności obu administracji, możesz skorzystać ze znajdującego się tam urzędu rejestracji pojazdów i praw jazdy lub wszystkich urzędów obywatelskich zajmujących się rejestracją pojazdów.