Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung melden

Datenänderung in der ZB I

Volltext

In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) müssen technische Änderungen am Fahrzeug (zum Beispiel Fahrzeugklasse, Leistungssteigerung, Emissionsklasse, Aufbauart, Kraftstoffart, Höchstgeschwindigkeit, Abmessungen, Gewichte) vermerkt werden.

Aber auch ein Ändern der Halterdaten (zum Beispiel Namensänderungen durch Heirat oder eine neue Anschrift) muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I verzeichnet werden.

In allen Fällen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), nicht erforderlich bei bereits vorhandener ZB II, wenn nur die Änderung der Anschrift erfolgt. Wurden dem Fahrzeug noch keine neuen Fahrzeugpapiere zugeteilt und reicht der Platz auf dem Fahrzeugschein für eine weitere Anschrift nicht mehr aus, sind neue Fahrzeugpapiere auszufertigen. In diesem Fall ist zusätzlich der alte Fahrzeugbrief vorzulegen. Die Änderung ist dann nur bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich.

bei Firmen zusätzlich:

  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug mit Eintrag der aktuellen Anschrift und
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder bei ausländischen Mitbürgern, ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.

Zusätzlich bei technischen Änderungen:

  • gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder
  • Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer zugelassenen Prüforganisation,
  • Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers,
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung,
  • Bescheinigung über die Abgasuntersuchung und
  • bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich neue elektronische Versicherungsbestätigung.

zuständige Stelle

der Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.

The district of Ludwigslust-Parchim takes care of the affairs of the state capital Schwerin in the areas of motor vehicle registration and driving licenses.

If your place of residence is in the area of responsibility of both administrations, you can use the vehicle registration and driver's license office located there or all citizens' offices with vehicle registration.

Powiat Ludwigslust-Parchim zajmuje się sprawami stolicy kraju związkowego Schwerin w zakresie rejestracji pojazdów i praw jazdy.

Jeśli Twoje miejsce zamieszkania znajduje się w obszarze odpowiedzialności obu administracji, możesz skorzystać ze znajdującego się tam urzędu rejestracji pojazdów i praw jazdy lub wszystkich urzędów obywatelskich zajmujących się rejestracją pojazdów.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro mit Zulassung Parchim

Putlitzer Straße 25
19370 Parchim, Stadt

Telefon: 115 (Behördenrufnummer)

E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Kfz Zulassung

Heinrich-Hertz-Ring 2
19061 Schwerin, Landeshauptstadt Putlitzer Straße 25
19370 Parchim, Stadt
19092 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: 115 (Behördenrufnummer)

E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Hagenow

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 115 (Behördenrufnummer)

E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Ludwigslust

Garnisonsstr. 1
19288 Ludwigslust, Stadt

Telefon: 115 (Behördenrufnummer)

E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr

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