Kommunalwahl: Wählerverzeichnis einsehen

Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu Ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen.

Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen.

Volltext

Alle Wahlberechtigten haben an den Werktagen vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl, während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindewahlbehörde, ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.

keine

Voraussetzungen

Wahlberechtigung nach § 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V)

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.

Formulare

keine

zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern sind die kreisfreien Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter zuständig.

Ansprechpunkt

Auskünfte erteilen die Gemeindewahlbehörden/Meldebehörden.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Recht / Statistik / Wahlen

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 03883 623-0
Telefax: 03883 721-087

E-Mail: info@hagenow.de
Webseite: www.hagenow.de

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