- Staatliche Prüfung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Zulassung
- Die Ausbildung der Fachrichtung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein.
- Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden.
- Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in.
- Zuständige Behörde: Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)
Sie haben eine Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychothe-rapeut/in und möchten sich für die Staatliche Prüfung anmelden. Näheres erfahren Sie hier.
Volltext
Die Ausbildung der Fachrichtung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in.
Dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung sind folgende Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie beizufügen:
- ein Identitätsnachweis
- der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und bei Zeugnissen, die im Ausland erworben worden sind, auch der Anerkennungsbescheid der nach Landesrecht zuständigen Stelle
- die Leistungsübersicht über die Studien- und Prüfungsleistungen, die die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat im Bachelorstudiengang erbracht hat
- die Bachelorurkunde sowie, sofern vorhanden, die Feststellung, dass die berufsrechtlichen Voraussetzungen eingehalten sind
- der Bescheid über einen dem Bachelorabschluss gleichwertigen Studienabschluss, sofern keine Bachelorurkunde nach Nummer 4 vorliegt
- die Leistungsübersicht über die Studien- und Prüfungsleistungen, die die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat im Masterstudiengang erbracht hat
- die Masterurkunde, die den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs eines Studiums gemäß den §§ 7 und 9 des Psychotherapeutengesetzes bescheinigt
Voraussetzungen
An der staatlichen Prüfung können Sie teilnehmen, wenn Sie den entsprechenden Masterstudiengang abgeschlossen haben.
Verfahrensablauf
Zur staatlichen Prüfung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in müssen Sie sich schriftlich anmelden. Verwenden Sie dazu den vorgeschriebenen Vordruck oder falls vorhanden den Online-Antrag. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Formulare
- Formulare / Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Rechtsbehelf
- Widerspruch
zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)