Kind bei Kindertagespflege anmelden

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Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes einer Kindertagespflegeperson findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

Volltext

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes einer Kindertagespflegeperson findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

Ab dem 01.01.2020 sind Eltern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern von den Elternbeiträgen der Kindertagesförderung freigestellt. Hierzu gehören auch die Elternbeiträge innerhalb der Kindertagespflege.

Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Schuleintritt (Krippe, Kindergarten oder Kindertagespflege) einen Anspruch auf Kindertagesförderung im Umfang von 30 Wochenstunden. Hierbei handelt es sich um Teilzeitförderung. Eltern steht es frei, einen geringeren Betreuungszeitraum von 20 Wochenstunden in Anspruch zu nehmen. Benötigen Eltern, z.B. auf Grund ihrer Berufstätigkeit, einen höheren Betreuungsumfang, so können sie beim zuständigen Jugendamt eine Ganztagsförderung von 50 Wochenstunden beantragen.

Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine bedarfsgerechte Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Kindertagespflegeperson ebenfalls möglich. Auch hier müssen sich Eltern den Bedarf durch das zuständige Jugendamt bestätigen lassen.

Ab vollendetem dritten Lebensjahr ist die Förderung in Kindertagespflege bei besonderem Bedarf oder ergänzend weiterhin möglich, die Förderung in Kindertageseinrichtungen ist jedoch vorrangig. Über die Bewilligung von Kindertagespflege entscheidet das zuständige Jugendamt.

Verfahrensablauf

Eltern sollten sich so früh wie möglich über freie Betreuungsplätze informieren. Hierfür können Sie sich an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wenden oder direkt an die gewünschte Kindertagespflegeperson.

Ein Anspruch auf Teilzeitförderung besteht für jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern ab dem ersten vollendeten Lebensjahr. Eine Förderung für jüngere Kinder ist nach Rücksprache mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ebenfalls möglich.

Benötigen Eltern mehr als 30 Wochenstunden, so können Sie beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Antrag auf Ganztagsförderung (bis zu 50 Wochenstunden) stellen.

Ab dem dritten vollendeten Lebensjahr erfolgt die Förderung in Kindertagespflege bei besonderem Bedarf oder ergänzend. Über die Bewilligung entscheidet der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

10.04.2019

Zuständige Stelle

Die Jugendämter oder Fachdienste Jugend der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte (örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe).

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Kindertagesförderung

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19370

Telefon: 03871 722-5102 (Herr Meier (FGL / stellv. FDL))

E-Mail: robert.meier@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr

Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Inika Schade
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5112
Raum: C214 (LWL)
Frau Sabine Drescher
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5103
Raum: 428 (PCH)
Frau Sandy Hufnagel
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5124
Raum: C 214 (LWL)
Frau Daniela Kopischke
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5192
Raum: C222 (LWL)
Frau Jana Hahn
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5259
Raum: C228 (LWL)
Frau Sylvia Golein
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5114
Raum: 429 (PCH)
Frau Cornelia Harm
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5115
Raum: 429 (PCH)
Frau Evi Hackelberg
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5255
Raum: 428 (PCH)
Frau Bärbel Jaap
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5258
Raum: C229 (LWL)
Frau Anja Westphal
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5119
Raum: C220 (LWL)
Frau Yvonne Schult
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5109
Raum: A228 (LWL)
Frau Simone Schumann
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5120
Raum: C230 (LWL)
Frau Annika Bordihn
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5121
Raum: C230 (LWL)
Frau Doreen Köster
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5122
Frau Corinna Friedrich-Leuschner
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5123
Raum: C224 (LWL)
Frau Ina Klüßendorf
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5126
Raum: C227 (LWL)
Frau Jennifer Hoffmann
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5127
Raum: C227 (LWL)