Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses: Auskunft beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragen
  • Auskunft aus der Kaufpreissammlung - Erteilung
  • In den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse sind alle Immobilientransaktionen für Ihre Zuständigkeitsbereiche anonymisiert erfasst.
  • Auskünfte werden auf Antrag erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird. Die Kaufpreissammlung ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
  • zuständige Behörde: Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse

Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Sie Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses bekommen.

Volltext

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte führen für ihre Zuständigkeitsbereiche eine Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung enthält unter anderem Informationen über Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken.

Zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie anonymisiert ausgewertet.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können grundsätzlich nur bei berechtigtem Interesse erteilt werden. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften.

  • keine

Voraussetzungen

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften.

In Mecklenburg-Vorpommern wird eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und die sachgerechte Verwendung der Daten gewährleistet erscheint. Dies wird regelmäßig bei folgenden Antragstellenden angenommen:

  • Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben
  • Sachverständige für Grundstückswertermittlung.

In Mecklenburg-Vorpommern, information is provided from the purchase price collection if a legitimate interest is demonstrated and the appropriate use of the data appears to be guaranteed. This is regularly assumed for the following applicants:

  • Authorities for the fulfillment of their duties
  • Experts for property valuation.

W Meklemburgii-Pomorzu Przednim informacje są przekazywane ze zbioru cen zakupu, jeśli wykazano uzasadniony interes i wydaje się, że zagwarantowane jest odpowiednie wykorzystanie danych. Jest to regularnie zakładane w przypadku następujących wnioskodawców:

  • Władze w celu wypełnienia swoich obowiązków
  • Eksperci ds. wyceny nieruchomości.

Verfahrensablauf

Als Person mit einem berechtigten Interesse können Sie für ein möglichst genau beschriebenes Wertermittlungsobjekt eine Auskunft über Vergleichskaufpreise aus der Kaufpreissammlung bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragen.

  • Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird Ihre Auskunftsberechtigung prüfen.
  • Die Geschäftsstelle wird geeignete Vergleichskauffälle für das genannte Objekt aus der Kaufpreissammlung selektieren.
  • Falls keine beziehungsweise nicht ausreichend viele Vergleichskauffälle vorliegen, wird die Geschäftsstelle mit Ihnen Rücksprache halten.
  • Im Abschluss werden Ihnen die Kauffälle zusammen mit einer Kostenrechnung übermittelt.

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Privatpersonen können überschlägige Immobilienwerte oftmals gut aus den Immobilien- und Grundstücksmarktberichten der Gutachterausschüsse herauslesen.

Rechtsbehelf

In Mecklenburg-Vorpommern, you can lodge an appeal against the fee notice with the office that issued the notice.

In Mecklenburg-Vorpommern können Sie Widerspruch gegen den Gebührenbescheid bei der bescheidenden Stelle einlegen.

W Meklemburgii-Pomorzu Przednim można złożyć odwołanie od zawiadomienia o opłacie w urzędzie, który je wydał.

zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern, the expert committees for property values (GAA) are the responsible bodies.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (GAA) die zuständigen Stellen.

W Meklemburgii-Pomorzu Przednim organami odpowiedzialnymi są komisje ekspertów ds. wartości nieruchomości (GAA).

Ansprechpunkt

Your point of contact in Mecklenburg-Vorpommern is the office of the respective expert committee.

Ihr Ansprechpunkt in Mecklenburg-Vorpommern ist die Geschäftsstelle des jeweiligen Gutachterausschusses.

Punktem kontaktowym w Meklemburgii-Pomorzu Przednim jest biuro odpowiedniej komisji ekspertów.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19370 Parchim, Stadt

Telefon: 03871 722-6100 (Frau Großmann (FDL))
Telefon: 03871 722-6101 (Frau Kobel (Geschäftsstellenleiterin))
Telefax: 03871 72277-6100 (Frau Großmann)
Telefax: 03871 72277-6101 (Frau Kobel)

E-Mail: jana.grossmann@kreis-lup.de
E-Mail: judith.kobel@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr