Jahresmeldung über Aalbesatz abgeben

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Jahresmeldung über Aalbesatz abgeben
  • Jahresmeldung Aalbesatz Entgegennahme
  • Aufzeichnungen für jeden Besatzvorgang erstellen
    • Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammenfassen
  • Jahresmeldung zum Aalbesatz zusenden
  • Aufzeichnungen 5 Jahre aufbewahren
  • Anmeldung online oder schriftlich

Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie dies aufzeichnen und als Jahresmeldung an die zuständige Behörde senden.

Volltext

Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie jeden Besatzvorgang in einer Jahresmeldung angeben. Hierbei geben Sie die Besatzgewässer sowie das Gesamtgewicht an.

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brak

keine

Voraussetzungen

Keine

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Jahresmeldung online einreichen möchten:

  • Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
  • Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
  • Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse.

Wenn Sie die Jahresmeldung postalisch einreichen möchten:

  • Sie fassen mit der Mustervorlage Ihren Aalbesatz zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
  • Sie senden dieses dann an die obere Fischereibehörde.
  • Sie sind verpflichtet die Dokumente bis zu fünf Jahre aufzubewahren.
  • Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
  • Ggf. werden Fragen mit Ihnen direkt geklärt. Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.

Formulare

  • Forms available: Yes
  • Written form required: Yes
  • Informal application possible: Yes
  • Personal appearance necessary: No
  • Online services available: No
  • Dostępne formularze: Tak
  • Wymagany formularz pisemny: Tak
  • Możliwość złożenia nieformalnego wniosku: Tak
  • Wymagane osobiste stawiennictwo: Nie
  • Dostępne usługi online: Nie
  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft

Rolnictwa, Bezpieczeństwa Żywności i Rybołówstwa M-V
Departament 7 - Rybołówstwo i zarządzanie rybołówstwem

State Office for Agriculture, Food Safety and Fisheries M-V
Department 7 - Fisheries and Fisheries Management

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Dezernat LALLF 710

Thierfelderstraße 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Öffnungszeiten:

Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000
Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.

Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. 

Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!

Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft
Persönlicher Kontakt/Sprechzeiten sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Rufen Sie bei Bedarf gern an.

Ansprechpartner:

Dr. Thomas Schaarschmidt
Telefon: +49 385 588-61710