- Jugendjagdschein Eintragung
- für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
- Flächen, auf denen dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht, müssen eingetragen werden
- wird von der für den Wohnsitz zuständigen Behörde eingetragen
- zuständig: untere Jagdbehörde
Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.
Volltext
Haben sich nach Erteilung des Jugendjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.
Handlungsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 2 und 3, sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- Jagdschein
- Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jugendjagdschein
- Gegebenenfalls Änderung der Jagdausübungsfläche
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Rechtsbehelf
niewymagany
nicht erforderlich
not required
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Jagdbehörde wahr.
In Mecklenburg-Western Pomerania, the districts and independent towns perform the tasks of the lower hunting authority.
W Meklemburgii-Pomorzu Przednim powiaty i samodzielne miasta wypełniają zadania niższych władz łowieckich.
Ansprechpunkt
Die für Ihren Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde.