- Jugendjagdschein Änderung
- Jagdschein für Jagd in Deutschland erforderlich
- Änderungen von Name und Wohnsitz müssen eingetragen werden
- wird von der für den Hauptwohnsitz zuständigen Behörde geändert
Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Jugendjagdschein eintragen lassen.
Volltext
Hat sich nach Erteilung des Jugendjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Die Änderung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.
- Ausweis
- Jagdschein
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jugendjagdschein
- Änderung von Namen oder Wohnsitz
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Formulare
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Jagdbehörden wahr (nach Wohnsitz).
W Meklemburgii-Pomorzu Przednim powiaty i samodzielne miasta wykonują zadania niższych władz łowieckich (według miejsca zamieszkania).
In Mecklenburg-Western Pomerania, the districts and independent towns perform the tasks of the lower hunting authorities (by place of residence).