- Jagdschein Ersatz
- Jagdschein für Jagd in Deutschland erforderlich
- bei Verlust muss Ersatz beantragt werden
- wird von der für den Wohnsitz zuständigen Behörde erteilt
- Zuständigkeit: untere Jagdbehörde
Wenn Ihr Jagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.
Volltext
Sollte Ihr Jagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jagdschein
- Verlust des Jagdschein
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jagdschein.
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Rechtsbehelf
not required
nicht erforderlich
niewymagany
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.