Jagdschein: Änderung beantragen

Teaser

Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen.

Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Während der Laufzeit des Jagdscheines notwendige Änderungen wie Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den zuständigen unteren Jagdbehörden durchgeführt.

Volltext

Hat sich nach Erteilung des Jagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

Die Änderung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.

Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagscheins sein. Die Erteilung eines Jagdscheins erfolgt bei der zuständigen unteren Jagdbehörde (Wohnsitz) auf Antrag.

Während der Laufzeit des Jagdscheins notwendige Änderungen wie Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den zuständigen unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragungen betreffen beispielsweise die Jagdpacht oder entgeltliche Jagderlaubnisscheine. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche, Kundige Person etc.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • Jagdschein

Für die Eintragung "Kundige Person" in den Jagdschein benötigen Sie:

  • Teilnahmebestätigung/Bescheinigung zur Kundigen Person
  • Jagdschein

Für die Eintragung von entgeltlichen Erlaubnisscheinen müssen Sie den Erlaubnisschein vorlegen. 

Für die Eintragung von Pachtflächen müssen Sie den Pachtvertrag vorlegen. 

Weiterführende Informationen finden sich auf den Internetseiten der Landkreise und kreisfreien Städte.

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jagdschein
  • Änderung von Namen oder Wohnsitz

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine amtlichen Gebühren an.

Verwaltungsgebühr: gebührenfrei

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
  • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
  • Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

Der Jagdscheininhaber kann die Änderungen eines Jagdscheines bei der örtlich zuständigen unteren Jagdbehörde vornehmen lassen.

Bearbeitungsdauer

maximal eine Woche

Bearbeitungsdauer: 0 - 1 Wochen

Fristen

Änderungen bzgl. der für die Jagdausübung zustehenden Flächen sind der Jagdbehörde unverzüglich anzuzeigen. 

Formulare

  • Formulare vorhanden: nicht relevant
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

22.04.2024

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung


19092 Putlitzer Straße 25
19370

Telefon: 03871 722-3020 (Herr Wornien (FGL))

E-Mail: sebastian.wornien@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr

Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Elfi Kaben
Position: SB Untere Jagdbehörde
Telefon: 03871 722-3027
Raum: 250 (PCH)
Frau Brigitte Bliemeister
Position: SB Untere Jagdbehörde
Telefon: 03871 722-3026
Raum: 252 (PCH)
Herr Axel Paul
Position: SB Untere Jagdbehörde
Telefon: 03871 722-3028
Raum: 251 (PCH)
Herr Michél Krüger
Position: Sachbearbeiter
Telefon: 03871 722-3033
Raum: 124 (PCH)