Jägerprüfung: Zulassung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen

Teaser

Wenn Sie einen Jagdschein beantragen möchten, müssen Sie vorher einen Jägerprüfung bestanden haben. Hierfür können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen anmelden.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.

Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis, dass der Prüfling an mind. 130 Ausbildungsstunden einer in M-V anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurses bei der Landesjägerschaft oder einer privaten Jägerschule oder an einem mindestens einjährigen Ausbildungskurs bei einer Mentorin oder einem Mentor absolviert hat
  • Nachweis über Ableistung von zwei Ausbildungsstunden je prüfungsrelevanter Schießdisziplin
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch
  • Für den Fall seiner Minderjährigkeit die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter

Voraussetzungen

  • Mindestens 130 Ausbildungsstunden bei einem in M-V anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurs bei der Landesjägerschaft oder einer privaten Jägerschule oder an einem mindestens einjährigen Ausbildungskurs bei einer Mentorin oder einem Mentor absolviert
  • Ableistung von zwei Ausbildungsstunden je prüfungsrelevanter Schießdisziplin
  • Antragstellende Person muss mindestens sechs Monate vor Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Entscheidung über die Zulassung zur Jägerprüfung: EUR 280,00
  • Entscheidung über die Zulassung zur Jägerprüfung ohne die Prüfungsgebiete Waffenrecht, Waffentechnik, Führen von Jagd- und Faustfeuerwaffen und Munition sowie ohne die Schießprüfung: EUR 225,00
  • Wiederholung einer Schießdisziplin der Schießprüfung: EUR 35,00 bis 75,00
  • Entscheidung über die Zulassung zur Wiederholungsprüfung: EUR 95,00
  • Nachholen der Schießprüfung oder der Prüfungsfächer 3 oder 4 zur Vervollständigung einer gleichgestellten Jägerprüfung: EUR 110,00

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen

Fristen

Die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Prüfungsbehörde erfolgen.

Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: 2 Wochen

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Rechtsbehelf

Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

11.06.2024

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Jagdbehörden wahr (nach Wohnsitz).

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung


19092 Putlitzer Straße 25
19370

Telefon: 03871 722-3020 (Herr Wornien (FGL))

E-Mail: sebastian.wornien@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr

Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Elfi Kaben
Position: SB Untere Jagdbehörde
Telefon: 03871 722-3027
Raum: 250 (PCH)
Frau Brigitte Bliemeister
Position: SB Untere Jagdbehörde
Telefon: 03871 722-3026
Raum: 252 (PCH)
Herr Axel Paul
Position: SB Untere Jagdbehörde
Telefon: 03871 722-3028
Raum: 251 (PCH)
Herr Michél Krüger
Position: Sachbearbeiter
Telefon: 03871 722-3033
Raum: 124 (PCH)