Jägerprüfung: Zulassung zur eingeschränkten Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen

  • Jägerprüfung Zulassung zur eingeschränkten Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins
  • Zulassung zur eingeschränkten Jägerprüfung für Falkner erforderlich
  • die eingeschränkte Jägerprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlich-praktischen Prüfung
  • die Schießprüfung und die schriftlichen und mündlich-praktischen Prüfungen in Zusammenhang mit Waffen entfallen
  • zuständig: untere Jagdbehörde

Wenn Sie die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen, müssen Sie neben der Falknerprüfung eine Jägerprüfung oder eingeschränkte Jägerprüfung zur Erlangung des Falknerjagdscheins abgelegt haben.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen und Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein.

Für die erstmalige Beantragung eines Falknerjagdscheins müssen Sie eine Jägerprüfung oder die eingeschränkte Jägerprüfung und die Falknerprüfung bestanden haben.

  • Anmeldung zur Jägerprüfung
  • Erklärung, dass der Antragstellende an der eingeschränkten Jägerprüfung teilnehmen will
  • Nachweis 95 Ausbildungsstunden

Voraussetzungen

  • Der Bewerber bzw. die Bewerberin muss der Anmeldung eine Erklärung beifügen, dass er bzw. sie an der eingeschränkten Jägerprüfung teilnehmen möchte.
  • Nachweis, dass mindestens 95 Ausbildungsstunden bei einer durch die oberste Jagdbehörde anerkannten Jagdschule absolviert wurden.
  • Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur eingeschränkten Jägerprüfung zugelassen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

zuständige Stelle

Untere Jagdbehörde des Landkreises/der kreisfreie Stadt (nach Wohnsitz)