Infektionsschutz Beratung

Volltext

Wer berufsmäßig Tätigkeiten am Menschen durchführt, bei denen Krankheitserreger durch Blut übertragen werden können, muss die allgemein anerkannten Regeln der Hygiene beachten. Betroffen sind insbesondere Maßnahmen der Heilkunde einschließlich der Akupunktur, der Physiotherapie, der Kosmetik, der Mani- und Pediküre und der Haar- und Bartpflege sowie das Ohrlochstechen, Piercen und Tätowieren.

Zu den allgemein anerkannten Regeln der Hygiene gehören:

  • regelmäßiges Händewaschen
  • Arbeitsmittel wie Scheren, Messer, Kämme und Bürsten müssen regelmäßig gereinigt und bei Bedarf, insbesondere nach Verletzungen und wenn aus den Wunden Blut oder Serum ausgetreten ist, auch desinfiziert und gegebenenfalls auch sterilisiert werden.

Bei Eingriffen, die eine Verletzung der Haut vorsehen, müssen unmittelbar vorher die Hände und die zu behandelnde Hautfläche desinfiziert werden.

Die Arbeitsmittel für Tätowierungen und Piercings, die eine Verletzung der Haut beinhalten, müssen steril sein. Sie müssen ebenso wie Manikür- und Pedikürgeräte, Rasiermesser, wenn diese wieder verwendet werden sollen, nach jedem Gebrauch desinfiziert, gereinigt und sterilisiert werden.

Darüber hinaus dürfen Sie als Friseur keine Kunden behandeln, die mit Kopfläusen befallen sind.

Zur Desinfektion der Hände und von Geräten dürfen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die auf den entsprechenden Listen des Robert Koch-Instituts aufgeführt sind. Die Sterilisation von Instrumenten und Geräten ist mittels Dampf oder Heißluft durchzuführen, dabei ist der jeweilige Stand der Technik zu beachten. Die Sterilisatoren sind mindestens halbjährlich sowie nach Reparaturen zu überprüfen.

Hinweise (Besonderheiten)

Spitze, scharfe oder zerbrechliche Instrumente und Geräteteile ( z. B. Rasiermesser, Spritzen beim Piercing) dürfen nur dann mit dem Hausmüll beseitigt werden, wenn sie sich in Behältern befinden, durch die eine Verletzung anderer Personen ausgeschlossen ist. Weitere Informationen zur Abfallbeseitigung erhalten Sie auf der Seite des Robert Koch-Instituts.

Weitere Informationen zu den Hygieneregeln erhalten Sie auch über die zuständigen Handwerkskammern und auf der Seite des Robert Koch-Instituts.

Werden die Hygieneregeln nicht eingehalten, so handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

01.08.2018

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern können Sie sich an die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte wenden.

Kontaktdaten der Gesundheitsämter
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

FG Hygiene

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19370

Telefon: 03871 722-5337 (Frau Dr. Rieß (FGL))

E-Mail: christin.riess@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr

Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Heidrun Fligge
Position: Hygiene-Ingenieurin // Badewasser, Trinkwasser, Umweltmedizin
Telefon: 03871 722-5331
Raum: C157 (LWL)
Frau Kerstin Gotham
Position: Hygiene-Inspektorin // Bauhygiene, Bauleitplanung, Bauvorhaben, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Telefon: 03871 722-5332
Raum: C157 (LWL)
Frau Ines Hannemann
Position: Hygiene-Inspektorin // Badewasser, Trinkwasser
Telefon: 03871 722-5333
Raum: C156 (LWL)
Frau Haike Kludasch
Position: Hygiene-Inspektorin / Tuberkulose /// Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Telefon: 03871 722-5334
Raum: C154 (LWL)
Frau Ria Rönckendorf
Position: Hygiene-Inspektorin // Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Telefon: 03871 722-5335
Raum: C152 (LWL)
Frau Isabel Kreußler
Position: Hygiene-Inspektorin // Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Telefon: 03871 722-5339
Raum: C152 (LWL)
Frau Nicole Tremp
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5328
Raum: C 154 (LWL)
Herr Ronny Krohn
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5329
Raum: C 156 (LWL)
Frau Sabrina Meyenburg
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5330
Raum: C 153 (LWL)
Frau Sigrun Höhne
Position: Hygiene-Inspektorin // Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Telefon: 03871 722-5336
Raum: 637 (PCH)
Frau Sylvia Barden
Position: Hygiene-Inspektorin // Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Telefon: 03871 722-5373
Raum: 637 (PCH)
Herr Fabian Fischer
Position: Sachbearbeiter
Telefon: 03871 722-5338
Raum: 637 (PCH)
Frau Antonia Friedrichs
Position: Sachbearbeiter/-in
Telefon: 03871722 5372
Raum: C153 (LWL)