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Wer berufsmäßig Tätigkeiten am Menschen durchführt, bei denen Krankheitserreger durch Blut übertragen werden können, muss die allgemein anerkannten Regeln der Hygiene beachten. Betroffen sind insbesondere Maßnahmen der Heilkunde einschließlich der Akupunktur, der Physiotherapie, der Kosmetik, der Mani- und Pediküre und der Haar- und Bartpflege sowie das Ohrlochstechen, Piercen und Tätowieren.
Zu den allgemein anerkannten Regeln der Hygiene gehören:
- regelmäßiges Händewaschen
- Arbeitsmittel wie Scheren, Messer, Kämme und Bürsten müssen regelmäßig gereinigt und bei Bedarf, insbesondere nach Verletzungen und wenn aus den Wunden Blut oder Serum ausgetreten ist, auch desinfiziert und gegebenenfalls auch sterilisiert werden.
Bei Eingriffen, die eine Verletzung der Haut vorsehen, müssen unmittelbar vorher die Hände und die zu behandelnde Hautfläche desinfiziert werden.
Die Arbeitsmittel für Tätowierungen und Piercings, die eine Verletzung der Haut beinhalten, müssen steril sein. Sie müssen ebenso wie Manikür- und Pedikürgeräte, Rasiermesser, wenn diese wieder verwendet werden sollen, nach jedem Gebrauch desinfiziert, gereinigt und sterilisiert werden.
Darüber hinaus dürfen Sie als Friseur keine Kunden behandeln, die mit Kopfläusen befallen sind.
Zur Desinfektion der Hände und von Geräten dürfen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die auf den entsprechenden Listen des Robert Koch-Instituts aufgeführt sind. Die Sterilisation von Instrumenten und Geräten ist mittels Dampf oder Heißluft durchzuführen, dabei ist der jeweilige Stand der Technik zu beachten. Die Sterilisatoren sind mindestens halbjährlich sowie nach Reparaturen zu überprüfen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Spitze, scharfe oder zerbrechliche Instrumente und Geräteteile ( z. B. Rasiermesser, Spritzen beim Piercing) dürfen nur dann mit dem Hausmüll beseitigt werden, wenn sie sich in Behältern befinden, durch die eine Verletzung anderer Personen ausgeschlossen ist. Weitere Informationen zur Abfallbeseitigung erhalten Sie auf der Seite des Robert Koch-Instituts.
Weitere Informationen zu den Hygieneregeln erhalten Sie auch über die zuständigen Handwerkskammern und auf der Seite des Robert Koch-Instituts.
Werden die Hygieneregeln nicht eingehalten, so handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern können Sie sich an die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte wenden.
Kontaktdaten der Gesundheitsämter
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