Infektionskrankheiten und Krankheitserregern sowie atypische Impfverläufe melden

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Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.

Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Volltext

Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. 

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.

Namentlich benannte Erreger:

Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.

Nicht namentlich benannte Erregernachweise:

Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.

Impfschäden:

Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
 

Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Dies ist die Aufgabe der jeweils zuständigen Stelle in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen.

Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Es gibt keine Fristen zur Meldung, jedoch sollten sie zeitnah erfolgen, um eine Weiterverbreitung der Krankheit zu vermeiden bzw. schnellstmöglich einzudämmen.

Hinweise (Besonderheiten)

Über aktuelle Informationslagen informiert das Robert Koch-Institut auf seinen Internetseiten.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V

Fachlich freigegeben am

15.12.2020 31.07.2019

Zuständige Stelle

Gesundheitsamt bzw. Fachdienst Gesundheit des zuständigen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt

Unterstützende Institutionen

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

FG Hygiene

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19370

Telefon: 03871 722-5337 (Frau Dr. Rieß (FGL))

E-Mail: christin.riess@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr

Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Heidrun Fligge
Position: Hygiene-Ingenieurin // Badewasser, Trinkwasser, Umweltmedizin
Telefon: 03871 722-5331
Raum: C157 (LWL)
Frau Kerstin Gotham
Position: Hygiene-Inspektorin // Bauhygiene, Bauleitplanung, Bauvorhaben, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Telefon: 03871 722-5332
Raum: C157 (LWL)
Frau Ines Hannemann
Position: Hygiene-Inspektorin // Badewasser, Trinkwasser
Telefon: 03871 722-5333
Raum: C156 (LWL)
Frau Haike Kludasch
Position: Hygiene-Inspektorin / Tuberkulose /// Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Telefon: 03871 722-5334
Raum: C154 (LWL)
Frau Ria Rönckendorf
Position: Hygiene-Inspektorin // Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Telefon: 03871 722-5335
Raum: C152 (LWL)
Frau Isabel Kreußler
Position: Hygiene-Inspektorin // Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Telefon: 03871 722-5339
Raum: C152 (LWL)
Frau Nicole Tremp
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5328
Raum: C 154 (LWL)
Herr Ronny Krohn
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5329
Raum: C 156 (LWL)
Frau Sabrina Meyenburg
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5330
Raum: C 153 (LWL)
Frau Sigrun Höhne
Position: Hygiene-Inspektorin // Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Telefon: 03871 722-5336
Raum: 637 (PCH)
Frau Sylvia Barden
Position: Hygiene-Inspektorin // Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Telefon: 03871 722-5373
Raum: 637 (PCH)
Herr Fabian Fischer
Position: Sachbearbeiter
Telefon: 03871 722-5338
Raum: 637 (PCH)
Frau Antonia Friedrichs
Position: Sachbearbeiter/-in
Telefon: 03871722 5372
Raum: C153 (LWL)