- Immissionsschutzbeauftragter Bestellung
Immissionsschutzbeauftragte, die
neu bestellt
abberufen wurden
oder sich Änderungen im Aufgabenbereich ergaben
sofortige Anzeige bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde notwendig.
Wenn Sie einen Immissionsschutzbeauftragten neu bestellt oder abberufen haben oder sich in seinem Aufgabenbereich Änderungen ergeben haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Volltext
Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen haben nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragte) zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art oder die Größe der Anlagen wegen der
- von den Anlagen ausgehenden Emissionen,
- technischen Probleme der Emissionsbegrenzung oder
- Eignung der Erzeugnisse, bei bestimmungsgemäßer Verwendung schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder Erschütterungen hervorzurufen,
erforderlich ist.
Um welche genehmigungsbedürftigen Anlagen es sich handelt, für die der Betreiber einen Immissionsschutzbeauftragten zu bestellen hat, ergibt sich aus Anhang I der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte.
Der Betreiber hat die Bestellung des Immissionsschutzbeauftragten und die Bezeichnung seiner Aufgaben sowie Veränderungen in seinem Aufgabenbereich und dessen Abberufung der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
Die zuständige Behörde kann zudem anordnen, dass auch Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen einen oder mehrere Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen haben, soweit sich im Einzelfall die Notwendigkeit der Bestellung ergibt.
Właściwy organ może również nakazać, aby operatorzy instalacji niepodlegających obowiązkowi uzyskania zezwolenia również wyznaczyli jednego lub więcej inspektorów kontroli imisji, jeśli zajdzie taka potrzeba w indywidualnych przypadkach.
The competent authority may also order that operators of installations that do not require a permit must also appoint one or more immission control officers if the need arises in individual cases.
Verfahrensablauf
Der Betreiber hat die Bestellung des Immissionsschutzbeauftragten und die Bezeichnung seiner Aufgaben sowie Veränderungen in seinem Aufgabenbereich und dessen Abberufung der zuständigen Immissionsschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Die Aufforderung zur Bestellung von Immissionsschutzbeauftragten wird von der zuständigen Behörde gegenüber dem Anlagenbetreiber i. d. R. schriftlich veranlasst. Dies kann geschehen durch:
- Nachforderung zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren
- Nebenbestimmungen in einem Genehmigungsbescheid
- Anordnung
Wniosek o wyznaczenie urzędników ds. kontroli imisji jest zazwyczaj kierowany na piśmie przez właściwy organ do operatora instalacji. Może to nastąpić poprzez
- późniejsze żądanie dokumentów aplikacyjnych w procedurze udzielania zezwolenia
- Postanowienia pomocnicze w zawiadomieniu o udzieleniu zezwolenia
- nakaz
The request for the appointment of immission control officers is usually made in writing by the competent authority to the plant operator. This can be done by
- Subsequent request for application documents in the approval procedure
- Ancillary provisions in an approval notice
- order
zuständige Stelle
Immissionsschutzbehörden der Länder
Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Immissionsschutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte oder großen kreisangehörigen Städte
State offices for agriculture and the environment (StÄLU), immission control authorities of the districts, independent cities or large cities belonging to districts
Państwowe Urzędy ds. Rolnictwa i Środowiska (StÄLU), organy kontroli imisji w okręgach, niezależne miasta lub duże miasta należące do okręgów