Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen- Erteilung eines Vorbescheids zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG
- Auf Antrag kann durch Vorbescheid über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage entschieden werden.
- zuständig: Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU)
Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.
Volltext
Wenn Sie einen Vorbescheid beantragen, entscheidet die zuständige Behörde über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage.
Sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht, soll die zuständige Behörde einen Vorbescheid ausstellen.
- Antrag auf Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage
- erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen zur Anlage
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)
Voraussetzungen
- Aus dem von Ihnen eingereichten Antrag sowie den erforderlichen Dokumenten muss die zuständige Behörde die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
- Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides hervorgehen.
Verfahrensablauf
Jeśli chcesz złożyć wniosek do właściwego organu o częściową licencję dla instalacji wymagającej pozwolenia, musisz najpierw złożyć pełną dokumentację wniosku.
Można to zrobić w formie pisemnej lub elektronicznej. Właściwy organ potwierdzi otrzymanie wniosku w formie pisemnej lub elektronicznej, sprawdzi jego kompletność i w razie potrzeby zaangażuje inne wyspecjalizowane organy.
W razie potrzeby organ zażąda dodatkowych dokumentów.
Wenn Sie eine Teilgenehmigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei der zuständigen Behörde beantragen möchten, müssen Sie zunächst die Antragsunterlagen vollständig einreichen.
Sie können dies schriftlich oder elektronisch erledigen. Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch, prüft diesen auf Vollständigkeit und beteiligt gegebenenfalls weitere Fachbehörden.
Bei Bedarf wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.
If you wish to apply to the competent authority for a partial permit for an installation requiring a permit, you must first submit the application documents in full.
You can do this in writing or electronically. The competent authority will confirm receipt of the application in writing or electronically, check it for completeness and, if necessary, involve other specialist authorities.
If necessary, the authority will request further documents.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
- Klage
zuständige Stelle
Państwowe Urzędy ds. Rolnictwa i Środowiska (StÄLU), Departament 5
State Offices for Agriculture and the Environment (StÄLU), Department 5
Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilung 5