Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen- Erteilung einer Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage
- Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Teils einer Anlage
- Genehmigung erfolgt nach vorläufiger Beurteilung durch die zuständige Behörde
- zuständig: Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU)
Wenn Sie einen Teil einer neuen Anlage errichten und beziehungsweise oder betreiben möchten, müssen Sie eine Teilgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Volltext
Teile von Anlagen können auf Grund ihrer Beschaffenheit oder des Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder belästigen.
Wenn Sie eine Anlage errichten oder betreiben wollen, benötigen Sie eine Teilgenehmigung von der zuständigen Behörde. Eine Teilgenehmigung kann beantragt und erteilt werden, wenn die vollständige Genehmigung einer beantragten Anlage noch nicht erfolgt ist, aber folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Es besteht ein berechtigtes Interesse an der Erteilung einer Teilgenehmigung,
- die Genehmigungsvoraussetzungen für den beantragten Gegenstand der Teilgenehmigung liegen vor und
- eine vorläufige Beurteilung ergibt, dass der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Anlage keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse bezüglich der Genehmigungsvoraussetzungen entgegenstehen.
- Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen
Weitere erforderliche Unterlagen erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
- Das Teilvorhaben erfüllt die Anforderungen aus dem BundesImmissionsschutzgesetz.
- Dem Teilvorhaben stehen keine anderen öffentlichrechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.
-
Eine vorläufige Beurteilung hat ergeben, dass der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Anlage keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse im Hinblick auf die Genehmigung entgegenstehen.
- Die vorläufige Gesamtbeurteilung ist nicht mehr bindend, wenn sich die Sach- oder Rechtslage oder Einzelprüfungen im Rahmen späterer Teilgenehmigungen verändern und sich dadurch auch die Beurteilung verändert. In dem Fall kann die Behörde die Genehmigung oder weitere Teilgenehmigungen versagen.
Verfahrensablauf
Jeśli chcesz złożyć wniosek do właściwego organu o częściową licencję dla instalacji wymagającej pozwolenia, musisz najpierw złożyć pełną dokumentację wniosku.
Można to zrobić w formie pisemnej lub elektronicznej. Właściwy organ potwierdzi otrzymanie wniosku w formie pisemnej lub elektronicznej, sprawdzi jego kompletność i w razie potrzeby zaangażuje inne wyspecjalizowane organy.
W razie potrzeby organ zażąda dodatkowych dokumentów.
Wenn Sie eine Teilgenehmigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei der zuständigen Behörde beantragen möchten, müssen Sie zunächst die Antragsunterlagen vollständig einreichen.
Sie können dies schriftlich oder elektronisch erledigen. Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch, prüft diesen auf Vollständigkeit und beteiligt gegebenenfalls weitere Fachbehörden.
Bei Bedarf wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.
If you wish to apply to the competent authority for a partial permit for an installation requiring a permit, you must first submit the application documents in full.
You can do this in writing or electronically. The competent authority will confirm receipt of the application in writing or electronically, check it for completeness and involve other specialist authorities if necessary.
If necessary, the authority will request further documents.
Rechtsbehelf
- Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
- Klage
zuständige Stelle
Państwowe Urzędy ds. Rolnictwa i Środowiska (StÄLU), Departament 5
State Offices for Agriculture and the Environment (StÄLU), Department 5
Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilung 5