- Störfallrelevanter Betriebsbereich; Anzeige zur geplanten störfallrelevanten Änderung; Entgegennahme
- Anzeige ist erforderlich, wenn der Betriebsbereich oder eine Anlage im Betriebsbereich störfallrelevant geändert werden soll
- Anzeige ist nicht erforderlich, wenn die Angaben im Rahmen eines Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens vorgelegt wurden
- zuständig: zuständige Immissionsschutzbehörde
- zuständig in Mecklenburg-Vorpommern: Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilungen 5
- Responsible in Mecklenburg-Western Pomerania: State Offices for Agriculture and the Environment (StÄLU), Departments 5
- Odpowiedzialny w Meklemburgii-Pomorzu Przednim: Krajowe Urzędy ds. Rolnictwa i Środowiska (StÄLU), Departamenty 5
Sie möchten einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung oder eine Anlage im Betriebsbereich störfallrelevant ändern? Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
Volltext
Wenn Sie einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung oder eine Anlage im Betriebsbereich störfallrelevant ändern möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle vorher anzeigen.
Ihre Anzeige muss konkrete Angaben zur geplanten störfallrelevanten Änderung enthalten.
Eine gesonderte Anzeige müssen Sie nicht vornehmen, wenn Sie die Angaben bereits in einem Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren gemacht haben.
- vollständige Anzeige
Voraussetzungen
Sie möchten eine störfallrelevante Änderung in einem Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung oder an einer Anlage des Betriebsbereichs vornehmen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen die vollständige Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde schriftlich ein.
- Die Behörde prüft Ihre Anzeige.
- Bei Rückfragen müssen Sie der Behörde gegebenenfalls weitere Informationen bereitstellen.
- Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, entscheidet die zuständige Behörde über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Formulare
Forms available: No
Written form required: Yes
Informal application possible: Yes
Personal appearance necessary: No
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Dostępne formularze: Nie
Wymagany formularz pisemny: Tak
Możliwość złożenia nieformalnego wniosku: Tak
Wymagane osobiste stawiennictwo: Nie
Hinweise (Besonderheiten)
Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie eine geplante störfallrelevante Änderung des Betriebsbereichs oder einer Anlage im Betriebsbereich nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig anzeigen.
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
zuständige Stelle
Państwowe Urzędy ds. Rolnictwa i Środowiska (StÄLU), Departamenty 5
State Offices for Agriculture and the Environment (StÄLU), Departments 5
Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilungen 5