Immissionsschutz: Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer Anlage beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
  • Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG; Genehmigung für störfallrelevante Änderung
  • Eine Genehmigung bei störfallrelevanten Änderungen von genehmigungsbedürftigen Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind, ist erforderlich:
    • wenn durch die störfallrelevante Änderung der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten erstmalig unterschritten wird,
    • der bereits unterschrittene Sicherheitsabstand räumlich noch weiter unterschritten wird oder
    • eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird.
  • Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn und soweit dem Gebot, den angemessenen Sicherheitsabstand zu wahren, bereits durch andere verbindliche Vorgaben Rechnung getragen wird.
  • Antrag: elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung (EliA) oder schriftlich
  • zuständig: immissionsschutzrechtliche Behörde

Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage störfallrelevante Änderungen vorzunehmen? Dann müssen Sie hierfür zuvor bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.

Volltext

Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, die einen Betriebsbereich darstellt oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, und planen an der Anlage störfallrelevante Änderungen vorzunehmen?

Diese Vorhaben können dazu führen, dass durch die Änderung eine erhebliche Gefahrenerhöhung von der Anlage ausgelöst wird oder andere immissionsschutzrechtliche Anforderungen nicht mehr gewährleistet sind.

Vor diesem Hintergrund muss die immissionsschutzrechtliche Behörde diese Änderungen überprüfen.

Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Einer Genehmigung bedarf es jedoch dann nicht, wenn und soweit die Pflicht, den angemessenen Sicherheitsabstand zu wahren, bereits auf Ebene einer raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme durch verbindliche Vorgaben gewährleistet wird.

  • Application
  • Required drawings, plans, documents
  • Explanations of the installation/project
  • Other documents (if necessary, ask the responsible authority (ELiA checklist))
  • Zastosowanie
  • Wymagane rysunki, plany, dokumenty
  • Wyjaśnienia dotyczące zakładu/projektu
  • Inne dokumenty (w razie potrzeby należy zwrócić się do właściwego organu (lista kontrolna ELiA))
  • Antrag
  • Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Unterlagen
  • Erläuterungen zur Anlage/Vorhaben
  • Sonstige Unterlagen (ggf. bei der zuständigen Behörde erfragen (ELiA-Checkliste))

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei der zuständigen Behörde beantragen möchten, müssen Sie zunächst die Antragsunterlagen vollständig einreichen.

Sie können dies schriftlich oder elektronisch erledigen. Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch, prüft diesen auf Vollständigkeit und beteiligt gegebenenfalls weitere Fachbehörden.

Bei Bedarf wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.

If you wish to apply to the competent authority for an accident-relevant change to a facility requiring approval, you must first submit the application documents in full.

You can do this in writing or electronically. The competent authority will confirm receipt of the application in writing or electronically, check it for completeness and involve other specialist authorities if necessary.

If necessary, the authority will request further documents.

Jeśli chcesz złożyć wniosek do właściwego organu o zmianę w zakładzie związaną z wypadkiem, która wymaga zezwolenia, musisz najpierw złożyć pełną dokumentację wniosku.

Można to zrobić pisemnie lub elektronicznie. Właściwy organ potwierdzi otrzymanie wniosku w formie pisemnej lub elektronicznej, sprawdzi jego kompletność i w razie potrzeby zaangażuje inne wyspecjalizowane organy.

W razie potrzeby organ zażąda dodatkowych dokumentów.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

zuständige Stelle

Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilung 5

Państwowe Urzędy ds. Rolnictwa i Środowiska (StÄLU), Departament 5

State Offices for Agriculture and the Environment (StÄLU), Department 5

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Abteilung Abt. 5 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Bleicherufer 13
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Webseite: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Ansprechpartner:

Dr. Ulrike Henkel
Position: Abteilungsleitung