Immissionsschutz: Genehmigung für die Errichtung von Anlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
  • Genehmigung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG
  • in laufendem Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung kann Genehmigungsbehörde auf Antrag vorläufig zulassen, dass bereits mit der Errichtung einschließlich der Maßnahmen, die zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Anlage erforderlich sind, begonnen wird
  • zuständig: Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU)

Sie haben die Erteilung einer Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage beantragt? Dann können Sie ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.

Volltext

Sie haben die Genehmigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragt? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.

Die zuständige Behörde kann die Zulassung jederzeit widerrufen. Zudem kann die Zulassung mit Auflagen verbunden sein oder vorbehaltlich erteilt werden, wenn Sie noch bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Die Auflagen sollen sicherstellen, dass die Anlage zurückgebaut werden kann, falls sie nicht genehmigt wird. Dazu kann die zuständige Behörde eine Sicherheit von Ihnen verlangen. Sicherheiten können zum Beispiel die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren sowie Bürgschaften sein.

  • Antrag auf vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage
  • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen zur Anlage
  • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)

Voraussetzungen

  • Aus dem Antrag und den erforderlichen Unterlagen muss die zuständige Stelle die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
  • Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an dem vorzeitigen Beginn hervorgehen.
  • Sie müssen sich als Antragsteller oder Antragstellerin verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die vorzeitige Errichtung verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

Verfahrensablauf

If you wish to apply to the competent authority for a partial permit for an installation requiring a permit, you must first submit the application documents in full.

You can do this in writing or electronically. The competent authority will confirm receipt of the application in writing or electronically, check it for completeness and involve other specialist authorities if necessary.

If necessary, the authority will request further documents.

Jeśli chcesz złożyć wniosek do właściwego organu o częściową licencję dla instalacji wymagającej pozwolenia, musisz najpierw złożyć pełną dokumentację wniosku.

Można to zrobić w formie pisemnej lub elektronicznej. Właściwy organ potwierdzi otrzymanie wniosku w formie pisemnej lub elektronicznej, sprawdzi jego kompletność i w razie potrzeby zaangażuje inne wyspecjalizowane organy.

W razie potrzeby organ zażąda dodatkowych dokumentów.

Wenn Sie eine Teilgenehmigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei der zuständigen Behörde beantragen möchten, müssen Sie zunächst die Antragsunterlagen vollständig einreichen.

Sie können dies schriftlich oder elektronisch erledigen. Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch, prüft diesen auf Vollständigkeit und beteiligt gegebenenfalls weitere Fachbehörden.

Bei Bedarf wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie wesentliche Änderungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage genehmigen lassen möchten, kann die zuständige Stelle auch den Betrieb der Anlage vorläufig zulassen, wenn die Änderung dazu dient, die rechtmäßige Errichtung oder den Betrieb der Anlage sicherzustellen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
  • Klage

zuständige Stelle

State Offices for Agriculture and the Environment (StÄLU), Department 5

Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilung 5

Państwowe Urzędy ds. Rolnictwa i Środowiska (StÄLU), Departament 5

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Abteilung Abt. 5 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Bleicherufer 13
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Webseite: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Ansprechpartner:

Dr. Ulrike Henkel
Position: Abteilungsleitung