Immissionsschutz: Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen im vereinfachten Verfahren beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
  • Genehmigung eines vereinfachten Verfahrens nach BImSchG
  • Genehmigung für Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs in einem vereinfachten Verfahren beantragen
  • zuständig: Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU)

Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.

Volltext

Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.

Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Gesetzesgrundlage.

  • Hauptantrag
  • erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
  • Erläuterungen zur Anlage
  • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen)

Voraussetzungen

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
  • Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.

Verfahrensablauf

Jeśli chcesz złożyć do właściwego organu wniosek o budowę i eksploatację instalacji wymagającej zezwolenia na mocy przepisów dotyczących kontroli imisji z zastosowaniem procedury uproszczonej, musisz najpierw złożyć pełną dokumentację wniosku.

Można to zrobić pisemnie lub elektronicznie. Właściwy organ potwierdzi otrzymanie wniosku w formie pisemnej lub elektronicznej, sprawdzi jego kompletność i w razie potrzeby zaangażuje inne wyspecjalizowane organy.

W razie potrzeby organ zażąda dodatkowych dokumentów.

If you wish to apply to the competent authority for the construction and operation of an installation requiring a permit under immission control legislation using the simplified procedure, you must first submit the application documents in full.

You can do this in writing or electronically. The competent authority will confirm receipt of the application in writing or electronically, check it for completeness and, if necessary, involve other specialist authorities.

If necessary, the authority will request further documents.

Wenn Sie die Errichtung und den Betrieb einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage im vereinfachten Verfahren bei der zuständigen Behörde beantragen möchten, müssen Sie zunächst die Antragsunterlagen vollständig einreichen.

Sie können dies schriftlich oder elektronisch erledigen. Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch, prüft diesen auf Vollständigkeit und beteiligt gegebenenfalls weitere Fachbehörden.

Bei Bedarf wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
  • Klage

zuständige Stelle

Państwowe Urzędy ds. Rolnictwa i Środowiska (StÄLU), Departament 5

State Offices for Agriculture and the Environment (StÄLU), Department 5

Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilung 5

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Abteilung Abt. 5 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Bleicherufer 13
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Webseite: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Ansprechpartner:

Dr. Ulrike Henkel
Position: Abteilungsleitung