Imissionsschutz: Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Industrieemissions-Richtlinie mitteilen

  • Genehmigungsbedürftige Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie - Mitteilung über die Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen; Entgegennahme
  • Stellt Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie fest, dass Genehmigungsanforderungen für die Anlage nicht eingehalten werden, muss er dies der zuständigen Behörde unverzüglich mitteilen.
  • Mitteilung muss unverzüglich erfolgen.
  • zuständig: zuständige Behörde
  • Zuständig in Mecklenburg-Vorpommern sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilungen 5
  • In Mecklenburg-Western Pomerania, the State Offices for Agriculture and the Environment (StÄLU), Departments 5
  • W Meklemburgii-Pomorzu Przednim urzędy ds. rolnictwa i środowiska (StÄLU), departamenty 5

Sie sind Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie und haben festgestellt, dass die Genehmigungsanforderungen nicht eingehalten werden? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

Volltext

Wenn Sie Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie sind und festgestellt haben, dass die Genehmigungsanforderungen nicht eingehalten werden, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

  • Ausgefüllte Mitteilung über Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen

Voraussetzungen

  • Sie sind Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie.
  • Sie haben festgestellt, dass die Genehmigungsanforderungen nicht eingehalten werden.

Verfahrensablauf

  • Sie teilen der für Sie zuständigen Behörde die festgestellte Nichteinhaltung der Genehmigungsanforderungen mit.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Mitteilung.
  • Bei Rückfragen kommt die zuständige Behörde auf Sie zu.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Dostępne formularze: Nie
Wymagany formularz pisemny: Tak
Możliwość złożenia nieformalnego wniosku: Tak
Wymagane osobiste stawiennictwo: Nie
Dostępne usługi online: Tak

Forms available: No
Written form required: Yes
Informal application possible: Yes
Personal appearance necessary: No
Online services available: Yes

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

zuständige Stelle

Zuständige Behörde

Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilung 5

State Offices for Agriculture and the Environment (StÄLU), Department 5

Państwowe Urzędy ds. Rolnictwa i Środowiska (StÄLU), Departament 5

Ansprechpunkt

Zuständige Behörde

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Abteilung Abt. 5 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Bleicherufer 13
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Webseite: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Ansprechpartner:

Dr. Ulrike Henkel
Position: Abteilungsleitung