Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

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Besondere Lebensverhältnisse bestehen z. B. bei fehlender Wohnung, ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebens- oder vergleichbaren nachteiligen Umständen.

Volltext

Besondere Lebensverhältnisse bestehen z. B. bei fehlender Wohnung, ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebens- oder vergleichbaren nachteiligen Umständen.

Soziale Schwierigkeiten liegen vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten wesentlich eingeschränkt ist.

Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen sozialen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen.

Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere:

  • Beratung und persönliche Unterstützung,
  • Hilfen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung,
  • Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.

Die Leistung wird ohne Nachweis von Einkommen und Vermögen erbracht, soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind.

Erforderliche Unterlagen

Mindestens:

  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Voraussetzungen

  • Vorliegen besonderer Lebensverhältnisse (zum Beispiel ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage, fehlende oder nicht ausreichende Wohnung, gewaltgeprägte Lebensumstände, Haftentlassung),
  • Vorliegen sozialer Schwierigkeiten von gravierender Natur, die eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft wesentlich einschränken und deutlich das Maß allgemeiner sozialer Schwierigkeiten übersteigen und
  • die Unfähigkeit des Betroffenen, die Schwierigkeiten aus eigenen Kräften zu überwinden

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine

Verfahrensablauf

Beratungstermin vereinbaren

Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig

Fristen

Einzelfallabhängig

Formulare

Unterlagen sind ggf. bei den zuständigen Trägern der Sozialhilfe erhältlich.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

06.12.2018

Zuständige Stelle

Auskünfte erteilt der örtlich zuständige Träger der Sozialhilfe (Sozialamt) des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Fachgebiet I - Gesamtfall Eingliederungshilfe

Putlitzer Straße 25
19370
19370

Telefon: 03871 722-5010 (Herr Leu (FGL))

E-Mail: m.leu@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr

Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Bauer
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5076
Frau Nadine Bartels
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5018
Frau Nathaly Brümmer
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5035
Frau Anika Castelan
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5014
Frau Christin Daunigt
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5082
Frau Teresa Frese
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5099
Frau Marlies Gransow
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5020
Frau Petra Korzen
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5025
Frau Stefanie Krahn
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5038
Frau Monika Lange
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5046
Frau Katja Langner
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5024
Frau Angela Müller-Jacobi
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5011
Frau Janine Neubecker
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5041
Frau Lisa Neupauer
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5006
Frau Anne-Kathrin Pokorra
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5017
Frau Ulrike Rose
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5028
Frau Martina Speidel
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5029