Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft

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Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.

Volltext

Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:

  • Ärztliche Behandlung und Betreuung,
  • Unterstützung durch Hebammen,
  • Medikamente, Verband- und Heilmitteln.

Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Voraussetzungen

Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.  

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

07.07.2020

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt), in der der Wohnsitz liegt.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Fachgebiet III - Einzelhilfen Grundsicherumg im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt, Landesblindengeld

Putlitzer Straße 25
19370
19370

Telefon: 03871 722-5030 (Frau Heinke (FGL))

E-Mail: j.heinke@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr

Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner:

Herr Kenneth Bittermann
Position: Sachbearbeiter
Telefon: 03871 722-5034
Raum: 132 (PCH)
Frau Katrin Hahn
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5023
Raum: 131 (PCH)
Frau Lisa Lindenau
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5053
Raum: 130 (PCH)
Herr Dirk Mannheim
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5048
Raum: 132 (PCH)
Frau Juliane Mraz
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5012
Raum: 131 (PCH)
Frau Manuela Nierich
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5059
Raum: 131 (PCH)
Frau Kim Schreiber
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5074
Raum: 130 (PCH)
Frau Sophia Schünke
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5042
Raum: 130 (PCH)
Frau Maria Strübing
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5036
Raum: 132 (PCH)
Frau Anje Wiegner
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5019
Raum: 130 (PCH)
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz