Grundstücke durch Umlegungsbeschluss neu ordnen

  • gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren nach Baugesetzbuch
  • Bodenordnungsverfahren
  • Schaffen von Grundstücken, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind
  • Neue Grundstücke mit mindestens dem gleichen Verkehrswert und nach Möglichkeit auch in gleicher oder gleichwertiger Lage wie die eingeworfenen Grundstücke
  • Bebauungsplan als Voraussetzung
  • Gesetzlich geregelter Verfahrensablauf
  • Zuständig: Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren nach Baugesetzbuch, um Grundstücke zu schaffen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.

Volltext

Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren), das im Baugesetzbuch geregelt ist. Bei einer Umlegung sollen Grundstücke geschaffen werden, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.

Alle im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke werden nach ihrer Fläche rechnerisch zur sogenannten Umlegungsmasse vereinigt. Jeder Grundstückseigentümer hat einen bestimmten prozentualen Anteil an dieser Masse. Anschließend werden Flächen aus der Umlegungsmasse ausgeschieden, die zum einen als örtliche Verkehrsflächen oder öffentliche Grünflächen festgesetzt sind oder zum anderen als Ausgleichsflächen für den Umweltschutz dienen. Der Rest der Umlegungsmasse bildet nunmehr die Verteilungsmasse. Aus dieser werden den beteiligten Eigentümern, entsprechend ihrem Anteil, zweckmäßig gestaltete (d.h. bebauungsfähige) Grundstücke zugeteilt. Die neuen Grundstücke sollen mindestens den gleichen Verkehrswert und nach Möglichkeit auch in gleicher oder gleichwertiger Lage wie die eingeworfenen Grundstücke liegen.

In einfachen Fällen kann schnell und mit wenig Verwaltungsaufwand eine vereinfachte Umlegung durchgeführt werden.

keine

Voraussetzungen

Bebauungsplan

Verfahrensablauf

1. Umlegungsanordnung durch den Gemeinderat

2. Umlegungsbeschluss durch die Umlegungsstelle, ortsübliche Bekanntmachung

3. Aufstellen von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis und öffentliche Auslegung

4. Erörterung und Verhandlung mit den Beteiligten

5. Umlegungsplan oder Teilumlegungsplan (ortsübliche Bekanntmachung, Auszug an alle Beteiligten)

6. Inkrafttreten

7. Vollzug des Umlegungsplanes, Einweisung in den Besitz

Formulare

keine

weiterführende Informationen

gegebenenfalls Merkblätter zur Umlegung oder vereinfachten Umlegung der Unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise

zuständige Stelle

Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.

Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.
 

The district of Ludwigslust-Parchim cooperates with the affairs of the state capital Schwerin.

The employees of the Ludwigslust-Parchim district are therefore at your disposal for your request.
 

The district Ludwigslust-Parchim takes care of the affairs of the state capital Schwerin in cooperation.

Thus, the employees of the district Ludwigslust-Parchim are at your disposal for your concerns.

Zuständige Stellen und Formulare

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Grundstücksmanagement

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 03883 623-0
Telefax: 03883 721-087

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Webseite: www.hagenow.de

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Bodenordnung / Geschäftsstelle Umlegungsausschuss

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
19370 Parchim, Stadt

Telefon: 0385 545-2753 (Herr Stenzel (FGL))

E-Mail: mstenzel@schwerin.de

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Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr