Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen

  • Nachweis darüber auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist
  • Nachweis, dass ein Gebäude innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht
  • Nachweis ob Grenzüberbauten vorkommen.
  • Kurze Beschreibung von potentiellen Überbauten
  • Wird für Beleihungszwecke benötigt.
  • Antrag notwendig
  • Kostenpflicht
  • Zuständig:
    • Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
    • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)

Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist und dass es innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht oder ob Grenzüberbauten vorkommen. Überbauten werden dabei kurz beschrieben.

Volltext

Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber

  • auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist
  • und dass es innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht
  • oder ob Grenzüberbauten vorkommen.

Überbauten werden dabei kurz beschrieben.

Die Grenzbescheinigung wird hauptsächlich für Beleihungszwecke benötigt.

keine

Verfahrensablauf

Antragstellung (persönlich oder formlos per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Übergabe oder Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid

Formulare

Formlose Antragstellung

weiterführende Informationen

keine

Hinweise (Besonderheiten)

keine

zuständige Stelle

  • Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.

Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.

The district of Ludwigslust-Parchim cooperates with the affairs of the state capital Schwerin.

The employees of the Ludwigslust-Parchim district are therefore at your disposal for your request.

The district Ludwigslust-Parchim takes care of the affairs of the state capital Schwerin in cooperation.

Thus, the employees of the district Ludwigslust-Parchim are at your disposal for your concerns.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Vermessung

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19092 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: 03871 722-6250 (Herr Mahncke (FGL))

E-Mail: ronald.mahncke@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr