Gleichwertigkeit einer Qualifikation nach der Gefahrstoffverordnung beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Die Gleichwertigkeit einer Qualifikation beantragen
  • Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung einer gleichwertigen Qualifikation
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Nachweis der vorhandenen Qualifikation (Inhalte der Qualifikation, Zeugnis)
  • Qualifizierte Ausbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
  • Mitteilung per Mail oder postalisch

Wenn Sie Ihre bereits erworbene Qualifikation als Sachkunde anerkennen lassen wollen, müssen Sie die Gleichwertigkeit bei der Behörde nachweisen.

Volltext

Wenn Sie bereits eine der geforderten Sachkunde vergleichbare Qualifikation erlangt haben, zum Beispiel eine Berufsausbildung oder Weiterbildung, können Sie sich diese bei der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkennen lassen. Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.

Handlungsgrundlage(n)

§2 Absatz 17 Satz 3 der GefStoffV

Nachweis der vorhandenen Qualifikation (Inhalte der Qualifikation, Zeugnis)

Voraussetzungen

  • Qualifizierte Ausbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
  • Nachweise der ausländischen Qualifikation sind in deutscher Sprache vorzulegen

Verfahrensablauf

Eine Gleichwertigkeit der Anerkennung einer Sachkunde können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen.

  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

Rechtsbehelf

Widerspruch