Untersuchung von Seen gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie und des jährlich aktualisierten Gewässerüberwachungserlasses M-V zur Ermittlung ihres Zustandes mit Hilfe biologischer Qualitätskomponenten und trophischer Karten.
Volltext
Nach Artikel 8 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und weiterer Berichtspflichten sind für die Überwachung der Gewässer Untersuchungs- und Messprogramme umzusetzen, die einen zusammenhängenden und umfassenden Überblick über den Zustand der Seen des Landes ermöglichen.
Voraussetzungen
Eine wichtige Voraussetzung für die richtige Einschätzung der Gesamtsituation der Standgewässer ist das Vorhandensein aktueller morphometrischer Daten aus Seenvermessung (Tiefenverhältnisse, Seebeckenmorphometrie), sowie Angaben zum Einzugsgebiet (Größe, Geologie, Böden, Nutzung). Sofern vorhanden werden in die Bewertung Altdaten und historische Karten einbezogen.
Verfahrensablauf
Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Untersuchungs- und Messprogramm durch das Land erbracht werden müssen, sind:
- mindestens sechs mit Probenahmen verbundenen Bereisungen der zu untersuchenden Seen im Jahr (Sondenmessungen, Entnahme von Wasserproben für chemische und biologische Analysen),
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Erfassung der Artenzusammensetzung und Ausprägung des Planktons und der Wasserpflanzen (Makrophyten) und der daran anhaftenden für die Einstufung wichtigen Kieselalgen und - sobald geeignete Bewertungsmethoden vorliegen - auch der bodenbewohnenden Kleintiere (Makrozoobenthos) sowie Fischfauna.
Darüber hinaus werden die Seensedimente auf gebundene Schadstoffe, Schwermetalle und Nährstoffe untersucht.
In Auswertung der Messergebnisse erfolgt schließlich die Bewertung des ökologischen Zustandes der Seen.
zuständige Stelle
Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sowie über Werkvertrag beauftragte Dritte im Auftrag des Seenprogramms M-V