Gewährung von Zuwendungen an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege zur Hilfe für Menschen in kritischen Lebenssituationen durch ambulante Maßnahmen Beantragung

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Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für ambulante Maßnahmen im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege mit dem Ziel, Menschen in kritischen Lebenssituationen zu helfen und sie nachhaltig zu eigenständiger Lebensführung zu aktivieren.

Volltext

Zuwendungszweck

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für ambulante Maßnahmen im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege mit dem Ziel, Menschen in kritischen Lebenssituationen zu helfen und sie nachhaltig zu eigenständiger Lebensführung zu aktivieren.

Gegenstand der Zuwendung

Innovative Modelle und bewährte Projekte, die dazu beitragen, von sozialer Ausgrenzung betroffene Menschen niedrigschwellig anzusprechen.

Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die sich u.a. an Empfänger von Sozialhilfe, arbeitslose Menschen, Obdachlose richten. 

Ein Schwerpunkt der Förderung sind dabei innovative niedrigschwellige Maßnahmen, die dazu beitragen, Probleme in sozialen Brennpunkten zu mildern oder zu lösen.

Die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen derjenigen, die in den vorstehend genannten Maßnahmenbereichen tätig sind.

Zuwendungsempfänger

Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern sowie deren Untergliederungen.

Die Weiterleitung der Zuwendung an Dritte (Letztempfänger) kann zugelassen werden, soweit diese Träger der Maßnahme sind und als Untergliederung den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege zugehören sowie die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben gewährt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular

Welche Unterlagen im Weiteren erforderlich sind, kann dem Antragsformular entnommen werden.

Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.

Voraussetzungen

  • Der Zugang soll barrierefrei im Sinne § 6 Landesbehindertengleichstellungsgesetz sein.
  • Die Förderung beschränkt sich auf Maßnahmen in MecklenburgVorpommern. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern können in begründeten Einzelfällen gefördert werden. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn eine andere Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern für denselben Zweck Zuwendungen gewährt.
  • Der Zuwendungsempfänger oder der Letztempfänger hat mindestens Eigenmittel in Höhe von 20 Prozent aller zuwendungsfähigen Ausgaben einzubringen. Drittmittel wie etwa kommunale Mittel können im begründeten Ausnahmefall als Eigenmittel angerechnet werden. Kommunale Mittel können jedoch nur bis zu 10 Prozent der Gesamtausgaben als Eigenmittel berücksichtigt werden.
  • Eine kommunale Bedarfsbestätigung ist grundsätzlich beizubringen.
  • Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, die Maßnahme zu evaluieren und die Evaluierung einschließlich der erforderlichen quantitativen und qualitativen Daten sowie der sonstigen relevanten Unterlagen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales MecklenburgVorpommern zur Verfügung zu stellen.
  • Der Zuwendungsempfänger muss alle Verpflichtungen zur Vorlage von Verwendungsnachweisen für zurückliegende Zuwendungen erfüllt haben.
  • Unter den in § 12 Absatz 3 des Wohlfahrtsfinanzierungs- und
    -transparenzgesetzes genannten Voraussetzungen ist eine Eintragung in der Transparenzdatenbank des Landes Mecklenburg-Vorpommern erforderlich.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine

Verfahrensablauf

  • Anträge auf eine Zuwendung für das kommende Jahr sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten.
  • Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid; Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Fristen

  • Anträge auf eine Zuwendung für das jeweils kommende Jahr sind bis zum 15. November schriftlich zu stellen.
  • Änderungsanträge sind bis spätestens zum 15. Oktober eines jeden Jahres zulässig.

Formulare

Ein Antragsvordruck ist unter dem unten aufgeführten Link erhältlich.

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

10.05.2021

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock

Telefon: 0381/331-59000
Telefax: 0381/331 59045

Ansprechpunkt

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern